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Witten, Deutschland, 13.12.2007

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HWG: Weniger Kündigungsschutz als erhofft

Heute hat die HWG den Mietervereinen das Verkaufsergebnis und den Käufer der 553 Genossenschaftswohnungen vorgestellt. Die "Sozialcharta" fällt in Punkto Kündigungsschutz schlechter aus als erwartet.

Als Vertreter der Firma "RL Ruhrliegenschaften Zweite GmbH" mit Sitz in Castrop-Rauxel legte Herr Paulus dar, dass das Unternehmen die Immobilien langfristig für mindestens zehn Jahre halten wolle. Es sei keine Umwandlung in Eigentumswohnungen geplant, dazu seien die Wohnungen auch nicht geeignet.

Der Kauf wurde über einen normalen Hypothekenkredit einer deutschen Bank mit zehn Jahren Laufzeit finanziert. Der neue Vermieter hat großes Interesse daran, die Wohnungen möglichst komplett vermietet zu halten. Deshalb beabsichtigt er in den nächsten Jahren auch Investitionen. Genaue Angaben dazu wurden zwar nicht gemacht, Herr Paulus sah aber ein, dass bei größeren Schimmelproblemen auch größere Maßnahmen erforderlich sein könnten.

Nach Aussagen des Herrn Paulus soll sich für die Mieter möglichst wenig ändern. Auch die jetzigen Hausmeister sollen übernommen werden, und die Zusammenarbeit mit den bisherigen Handwerkern soll fortgesetzt werden. Herr Paulus hofft, dass sich die Mieter von der Qualität seines Unternehmens überzeugen lassen.

Mit der Wohnungsverwaltung ist Michael Tiegel aus Castrop-Rauxel beauftragt. Er berichtete, dass bei ihm kleine Reparaturen schnell ausgeführt werden und dass er sich auf die Arbeit im Ruhrgebiet freue. Er sagte zu, auch in Kontakt mit dem Mieterbeirat Vormholz zu treten.

Der Wohnungsunternehmer Jörg Frigge ließ sich entschuldigen.

Die "Sozialcharta"

Die HWG hat einen Teil des Kaufvertrages, die "Sozialcharta" mit den Schutzbestimmungen für die Mieter, ausgehändigt. Darin gibt es einen wichtigen Punkt, der für die Mieter wesentlich schlechter ausgefallen ist als von der HWG versprochen: Es gibt keine Kündigungssperrfrist, die erst nach einer Umwandlung der Wohnung ausgelöst wird. Statt dessen werden Kündigungen nur für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Verkauf durch die HWG, also ab 1.1.2008, ausgeschlossen. Das gleiche gilt für den lebenslangen Kündigungsschutz für Mieter ab 65 und Schwerbehinderte. Sie müssen also bereits heute das genannte Alter oder einen Behinderungsgrad von 50 % haben, um in den Genuss dieser Regelung zu kommen.

Die in der "Sozialcharta" verankerten Regelungen erhalten alle Mieter auch als Zusatz zum Mietvertrag. Angeblich aus "organisatorischen Gründen" kann die HWG diese Regelungen aber nicht mehr in diesem Jahr an alle Mieter persönlich verschicken. Die HWG sagte zu, dass die Zusätze möglichst Anfang Januar, auf jeden Fall im Januar an alle Mieter in Witten verschickt werden.

Alle Mieter sollten diese Zusätze dann unterschreiben, zu ihrem Mietvertrag legen und eine unterschriebene Kopie an die HWG zurück schicken. Dafür haben die Mieter ein Jahr Zeit.

Es gibt weitere Vereinbarungen mit dem Käufer, die nicht in der Sozialcharta stehen. So hat sich der neue Eigentümer auf Beschränkungen des Weiterverkaufs eingelassen. De Einzelheiten sind nicht bekannt. Ausdrückliche Regelungen zu Instandsetzungen gibt es nicht.

Rückzahlung der Genossenschaftsanteile

Die HWG Vertreterversammlung hatte im November eine verkürzte Kündigungsfrist für die Genossenschaftsanteile beschlossen. Wer wirksam bis zum 31.12.2007 seine Mitgliedschaft in der HWG kündigt, für den endet die Mitgliedschaft Ende 2008. Er kann die Auszahlung dann später im Jahr 2009 erwarten. Wer erst 2008 kündigt, muss nach dieser Regelung mit der Auszahlung bis 2010 warten. Weil die Satzungsänderung immer noch nicht in das Vereinsregester eingetragen ist, würde bei einer Kündigung, die verfrüht abgeschickt wird, noch die alte Zweijahresfrist gelten. Die HWG bemüht sich darum, den Eintrag zu beschleunigen und glaubt, dass es im Laufe der nächsten Woche so weit sein wird. Wegen der Weihnachtstage wird es aber sehr eng.

Der Mieterverein fordert unabhängig von der verkürzten Regelfrist eine sofortige Auszahlung der Genossenschaftsanteile an die "verkauften" Mitglieder.

Außerdem fordert der Mieterverein eine Entschädigung der betroffenen Mieter für die entstandenen Nachteile.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

PDF: HWG Sozialcharta

Dossier HWG

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