Witten, Deutschland, 11.12.2007
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HWG gibt Verkauf von 553 Genossenschaftswohnungen bekannt
Die Hattinger Wohnstättengenossenschaft HWG hat heute den Verkauf ihrer Wohnungsbestände außerhalb Hattingens an zwei neu gegründete Firmen des Immobilieninvestors Jörg Frigge, die RL Ruhr Liegenschaften DRITTE und ZWEITE GmbH, bekannt gegeben. Nach Angaben der HWG wurde eine Sozialcharta vereinbart, über deren Inhalte die betroffenen Mieter aber nicht offiziell informiert wurden.
Die Firmen RL Ruhr Liegenschaften DRITTE und ZWEITE GmbH wurden offensichtlich eigens für die beiden Verkaufspakete von dem Immobilienunternehmer Jörg Frigge gegründet, mit dem auch die Verkaufsverhandlungen geführt wurden.
Die Firma RL Ruhr Liegenschaften GmbH trat bereits als Käufer eines Blocks mit Genossenschaftswohnungen des Spar- und Bauvereins Dortmund in Dorstfeld (Spicherner Dreieck) auf. Bei den Anteilseignern dieser Firma handelt es sich um dänische Investoren, die auch in weiteren Firmen mit Frigge zusammen arbeiten.
Aus dem Bestand in Dortmund liegen keine negativen Nachrichten vor. Es wurde investiert. Manche Mieter sollen mit der Verwaltung sehr zufrieden sein.
Die Verwaltung liegt jedoch nicht bei den Eigentümern , sondern bei der Hausverwaltung Tiegel. Diese hat – wie die Eigentümergesellschaften und zahlreiche weitere Immobilienfirmen – ihren Sitz in der Bladenhorster Straße 90 in Castrop-Rauxel.
Sie wird auch die Verwaltung der 553 privatisierten HWG Wohnungen übernehmen.
SOZIALCHARTA
Der Käufer hat sich nach Angaben der HWG auf eine relativ weitreichende Sozialcharta eingelassen.
So soll allen betroffenen HWG Mietern ein Zusatz zum Mietvertrag angeboten werden. Dieser schließt – soweit die HWG dies mitgeteilt hat - eine Kündigung wegen Eigenbedarfs und nicht angemessener wirtschaftlicher Verwertung für einen Zeitraum von 10 Jahren nach erstmaligem Verkauf der umgewandelten Eigentumswohnung aus.
Eigenbedarfskündigungen werden ebenfalls ausgeschlossen für jetzige HWG-Mieter ab 65 und bei einer Schwerbehinderung über 50 %.
Der Investor soll sich außerdem auf eine längerfristige Beschränkung jeglicher Weiterverkäufe eingelassen haben. Er scheint tatsächlich an einer
langfristigen Bewirtschaftung als Mietwohnungen interessiert zu sein.
Die Einzelheiten der Sozialcharta wurden den betroffenen Mietern bedauerlicher Weise bislang aber nicht verbindlich mitgeteilt. Im Anschreiben an die Mieter heißt es lediglich, es sei eine Sozialcharta vereinbart. Dazu würden die Mieter im Frühjahr 2008 einen Zusatz zum Mietvertrag erhalten. Die Mieter sollen dann ein Jahr Zeit haben, den Zusatz zu unterzeichnen. Das ist auch mit dem Käufer vertraglich geregelt.
Eine Information der Mieter über die Sozialcharta soll nach HWG-Angaben noch in diesem Jahr erfolgen.
INSTANDSETZUNG
Der Mieterverein ist nicht darüber informiert, ob und welche Regelungen die HWG zur Sicherung dringend erforderlicher größerer Reparaturen getroffen hat. Gegenüber der Presse bekundete die HWG jedoch, es seien detaillierte Regelungen getroffen worden.
Am Vormholzer Ring in Witten klagen mehrere Mieter seit Jahren über wieder kehrende Schimmelschäden. Die HWG hatte darauf mit dem Vorwurf reagiert, die Mieter würde nicht richtig heizen und lüften. Aus Sicht des Mietervereins liegen eindeutig Wohnungsmängel vor. Die mit Fertigbauteilen errichteten Gebäude am Vormholzer Ring weisen konstruktiv bedingte Mängel in der Wärmedämmung auf, die zwangsläufig zu einer erhöhten Schimmelpilzgefahr führen.
Um die Schadensursache zu beheben, müssen die Gebäude komplett gedämmt werden. In den Häusern an der Ruhrhöhe wurde so verfahren, die Schimmelschäden hörten danach auf.
ANTEILE
Sehr unbefriedigend ist nach Ansicht vieler Mieter bislang die Frage der vorzeitigen Kündigung der Genossenschaftsanteile (2600 Euro) gelöst.
Wer bei der HWG eine Wohnung anmieten will, muss einen Genossenschaftsanteil erwerben. Wer ihn kündigt, kann aus der Wohnung fliegen. Nach dem Verkauf der Wohnung entfällt für diese Regelung die Grundlage, und viele Mieter wollen möglichst schnell ihr Geld zurück, nachdem ihre Wohnungen von der Genossenschaft abgewickelt wurden.
Die HWG behauptet nun, sie könne aufgrund des Genossenschaftsrechts den betroffenen Mietern kein Sonderkündigungsrecht gewähren.
Die Vertreterversammlung hat jedoch im November eine Verkürzung der Kündigungsfrist von bislang 1 Jahr auf 2 Jahre für alle Mitglieder beschlossen. Diese Satzungsänderung muss nun bei Gericht eingetragen werden, bevor man sich auf die neue Frist berufen kann. Und das wird eng. Wer erst nach dem 1. Januar kündigt, für den wird die Kündigung erst zum 31.12.2009 wirksam und er/sie muss dann noch einmal ca. 6 Monate warten bis ausgezahlt wird.
Die HWG bemüht sich nach eigenen Angaben um eine Beschleunigung.
Der Mieterverein prüft im Zweifel die Einklagung einer sofortigen Auszahlung der Anteile.
AUSGLEICH
In der Rechtssprechung gibt es Urteile, dass den Mietern einer Genossenschaft nach dem Verkauf ihrer Wohnungen entweder eine gleichwertige Ersatzwohnung zusteht oder aber ein Ausgleich für ihr "Sonderopfer".
Nachdem die HWG sämtliche Wohnungen in Witten, Sprockhövel usw. zu Gunsten ihrer Aufwertungs-Pläne in Hattingen verkauft hat, kann sie den Mitgliedern an diesen Orten keinen Ersatzwohnraum anbieten. Daraus lassen sich bislang nicht bezifferte Ansprüche der betroffenen Mitglieder auf einen Ausgleich ableiten.
Der Mieterverein hofft, diese offenen Fragen entweder auf dem Verhandlungswege oder über eine neutrale Schiedsstelle klären zu können. Knut Unger, MieterInnenverein Witten
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