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Witten, Deutschland, 01.10.2011

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Kommunale Aufsichtspflicht bei Wohnungen gefordert

Ein Dauerbrenner in der Diskussion um Maßnahmen gegen "Schrottimmobilien" ist die sogenannte kommunale Wohnungsaufsicht. Nach landesrechtlichen Bestimmungen können die Kommunen gegen Eigentümer tätig werden, die ihre Wohnungen verfallen lassen.

Allerdings sind die rechtilchen Handhaben sehr begrenzt, vor allem in Kommunen mit hohen Haushaltsdefiziten. Diese schrecken vor eventuell rechtlich riskanten Anordnungen und Zwangsgeldern zurück. Vor allem die Vorfinanzierung von Ersatzvornahmen zur Reparatur maroder Gebäude kann schnell ins Geld gehen.

Die meisten Kommunen freilich kommen kaum auf den Gedanken, gegen untätige Hauseigentümer vorzugehen. Mietervereine fordern deshalb, dass die Kommunen wesentlich mehr Rechte gegenüber untätigen Vermietern erhalten und dass sie vom Land auch die dafür notwendigen Finanzmittel bekommen. Zugleich soll die Wohnungsaufsicht zur kommunalen Pflicht werden.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

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