MieterInnenverein Witten

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Witten, Deutschland, 23.01.2004

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Mietspiegel kann nicht durch Vergleichswohnungen ersetzt werden

Der qualifizierte Mietspiegel in Witten ist das maßgebliche Instrument zur Begründung einer Mieterhöhung. Er kann nicht durch Vergleichswohnungen ersetzt werden. Das stellte das Amtsgericht Witten erneut in einem Urteil zu Gunsten von Mitgliedern des MieterInnenvereins fest. (AG Witten 3 C 368/02).

Inzwischen müsste die Stadt dringend mit den Vorbereitungen für die Neuaufstellung des Mietspiegels beginnen. Der alte läuft Ende 2004 aus.

Redaktion, MieterInnenverein Witten

Witten

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(c) Knut Unger 2004-06

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