MieterInnenverein Witten

HOME -> de -> top -> miete 04-02-2012

TOP THEMEN

NRW-Mieterland?

Finanzinvestoren

Verkauf und Privatisierung

Reparaturen durchsetzen

Energie & Klima

Miete und Mieterhöhung

Nebenkosten

HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit

Mieterverein

Wohnprojekte

Stadtentwicklung

Wahlverprechen

Ueber uns

Positionen

Vor Ort in Witten

RECHT, RAT UND TIPPS

Habitat-News

Bibliothek

Service

 

RSS News Feed

 

Witten, Deutschland, 23.01.2004

>> DRUCKVERSION

Mietspiegel kann nicht durch Vergleichswohnungen ersetzt werden

Der qualifizierte Mietspiegel in Witten ist das maßgebliche Instrument zur Begründung einer Mieterhöhung. Er kann nicht durch Vergleichswohnungen ersetzt werden. Das stellte das Amtsgericht Witten erneut in einem Urteil zu Gunsten von Mitgliedern des MieterInnenvereins fest. (AG Witten 3 C 368/02).

Inzwischen müsste die Stadt dringend mit den Vorbereitungen für die Neuaufstellung des Mietspiegels beginnen. Der alte läuft Ende 2004 aus.

Redaktion, MieterInnenverein Witten

Witten

Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain.
(c) Knut Unger 2004-06

TOP THEMEN - Ueber uns - Positionen - Vor Ort in Witten - RECHT, RAT UND TIPPS - Habitat-News - Bibliothek - Service -