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Witten, Deutschland, 10.08.2009

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Geregelte Lüftung - Weniger Schimmel

Auch die unzureichende Belüftungsmöglichkeit einer Wohnung kann eine Mangel sein

Der nächste Winter kommt bestimmt und mit ihm die Probleme mit Schimmelpilzbefall in den Wohnungen. Bernd Eckstein hat für den MieterInnenverein in den letzten zwei Jahren mehr als 500 Wohnungen mit Schimmelpilzbefall untersucht. Dabei zeigt sich: In der großen Mehrzahl der Fälle dringt nicht etwa Wasser von außen ein. Vielmehr gewinnt der Schimmelpilz das benötigte Wasser aus der Raumluft. Gegen den Standardvorwurf der Vermieter in diesen Fällen - "daran ist falsches Heizen und Lüften Schuld" – gab es in der Vergangenheit relativ anerkannte Gegenargumente. Inzwischen aber wird die juristische Bewertung dieser Art von Schäden immer unsicherer.

Denn inzwischen hat sich in den technischen Regeln die Einsicht durchgesetzt, dass zu einer mängelfreien Wohnung sowohl eine ausreichende Dämmung als auch eine auf diese Dämmung abgestimmte Belüftung gehört. Mit dieser Einsicht hat die Rechtsprechung aber noch nicht Schritt halten können. Auch gerichtlich bestellte Gutachter gehen den Ursachen der Schäden oft nicht auf den Grund.

Der Schimmel kommt nicht aus der Wand. Er lauert in der Luft.

Es ist durchaus nicht so, wie viele vermuten, dass der Schimmel bei "Kondensschäden" irgendwie in den Wänden steckt und von dort immer wieder herauskommt, wenn die Gelegenheit günstig ist. Vielmehr schweben in der Luft in großer Zahl sogenannte Schimmelpilzsporen herum. Diese setzen sich auf der Tapete ab und warten auf günstige Lebensbedingungen. Diese bestehen dann, wenn die Luftfeuchtigkeit Werte um 80 % erreicht. Der Anstieg der relativen Luftfeuchtigkeit auf solche Werte entsteht durch Abkühlung der Raumluft an kalten Wandoberflächen, insbesondere im Einflussbereich der typischen Wärmebrücken.

Hieraus ergeben sich grundsätzlich zwei mögliche Ansatzpunkte für die Vermeidung von Schimmelpilzen, die beide in einem engen Zusammenhang miteinander stehen: die Raumluftfeuchte sollte möglichst niedrig sein UND die Wandtemperatur sollte möglichst hoch sein.

Wärmeschutz und Lüftung

Die einzige praktikable Möglichkeit, die Luftfeuchtigkeit im Wohnraum zu senken, besteht darin, die feuchtegesättigte Luft im Raum durch frische Luft von außen zu ersetzen. Denn im Winter ist die Luftfeuchtigkeit auch bei Regenwetter außen immer geringer als innen. Dieser Luftaustausch wurde früher (und häufig noch heute) durch luft-undichte Fenster, Türen, Fußböden oder Abluftschächte und Kamine garantiert. Je luftdichter eine Wohnung nun aus Energiegründen abgeschirmt wird, desto wichtiger wird die Lüftung.

Die Oberflächentemperaturen der Wände dagegen kann man nur durch Anbringung einer Wärmedämmung und/oder durch verstärktes Beheizen der Räume erhöhen. Je schlechter die Wärmedämmung, desto höher sind bei luftdichten Wohnungen die Anforderungen an die Lüftung. Eine weitgehend luftdichte Wohnung mit schlechter Wärmedämmung ist immer schimmelanfällig.

Grenzen der Zumutbarkeit

Als MieterIn in einer schimmelpilzanfälligen Wohnungen hat man nun nur zwei Möglichkeiten dem Befall entgegen zu wirken: Man kann die Fenster noch öfter öffnen und die Heizkörperventile noch weiter aufzudrehen. Beides kostet jedoch Zeit, Geld und schadet dem Klima. Und es hat spätestens dort seine Grenzen, wo das Maß der Zumutbarkeit überschritten wird. Auch wenn der Mieter seinen Part der Wohnungslüftung und –beheizung mustergültig erfüllt, kommt es immer wieder zu Feuchteschäden mit Schimmelpilzbefall.

In diesen Fällen liegt nach bislang einhelliger Meinung ein baulicher Mangel vor. Nur dass die Gerichte bei der Frage wie der Mangel nun bewiesen werden kann, immer wieder ins Schleudern kommen.

Wohnungsmängel technisch gesehen

Rein technisch gesehen kann der Mangel einerseits darin bestehen, dass das Haus nicht ausreichend gegen Wärmeverluste geschützt ist. Die Oberflächentemperatur darf auch an kritischen Stellen im Einflussbereich von Wärmebrücken bei niedrigen Außentemperaturen (-5°C) nicht unter 12,5°C abfallen. Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen kann bei nicht zu hohen Außentemperaturen relativ einfach anhand von Temperaturmessungen beurteilt werden. Die Wärmeverluste der Außenwände können dann durch Anbringung einer Wärmeisolierung auf ein möglichst geringes Maß gesenkt werden.

Das Problem kann andererseits aber auch darin bestehen, dass die Wohnung hermetisch dicht abgeschlossen ist und der gesamte erforderliche Luftwechsel den BewohnerInnen aufgebürdet wird. Man muss sich einmal vor Augen führen, dass z.B. in einer 75 m² großen Wohnung pro Stunde etwa 95 m³ Luft (das sind 2300 m³ am Tag) ausgetauscht werden müssten, um den Anforderungen der Norm DIN 4108 gerecht zu werden. Nach dieser bautechnisch eingeführten Norm müsste das gesamte Luftvolumen der Wohnung etwa alle 2 Stunden einmal ausgetauscht werden, (Luftwechsel von 0,5 pro Stunde), um Schimmelpilzbefall zu vermeiden. Stellt sich die pflichtbewusste Mieterin auch nachts einen Wecker um alle zwei Stunden regelmäßig die vielfach zitierte Stoßlüftung durchzuführen?

Mit Recht hielten die Gerichte früher die Zumutbarkeitsgrenzen bei drei Stoßlüftungen am Tag für erreicht. Zu wenig, um heutigen bauphysikalischen Anforderungen zu genügen. Dazu muss eine wirksamen Wärmeisolierung der Außenwände durch Einbau einer bedarfsgeregelten Lüftungsanlage, nach Möglichkeit mit Wärmerückgewinnung, ergänzt werden.

Eine Lösung: geregelte Lüftung.

Bei bestehenden Wohnungen bietet es sich an, dezentrale Lüftungsanlagen einzubauen, die mit einem Wärmeaustauscher oder Wärmespeicherelement zur Rückgewinnung der in der Abluft enthaltenen Wärme arbeiten. Mit einer Kernbohrung durch die Außenwand wird hierbei ein Zugang nach Außen geschaffen, über den frische Luft angesaugt und verbrauchte Luft nach außen geblasen wird. Die warme Abluft überträgt hierbei über einen Wärmeaustauscher ihre Wärmeenergie auf den zugeführten Frischluftstrom, wodurch bis zu über 90 % der Lüftungswärmeenergie zurückgewonnen werden kann. Die zurückgewonnene Wärmeenergie übertrifft die zum Antrieb der Ventilatoren erforderliche elektrische Energie um ein Vielfaches.

Auch der Einbau einer geregelten Abluftanlage, die aus feuchtegeregelten Zuluftelementen und - falls erforderlich - einem Abluftventilator im Badezimmer oder der Küche besteht, spart gegenüber der sonst üblichen freien Fensterlüftung Energie ein. Allerdings geht die in der Abluft enthaltene Wärmeenergie verloren. Falls im Badezimmer ein Abluftschacht vorhanden ist, kann anstelle des Ventilators auch mit dem Naturzug des Kamins gearbeitet und die verbrauchte Luft nach außen gefördert werden. So wird bedarfsgerecht in jenen Räumen mit einer hohen Luftfeuchtigkeit viel frische Außenluft hereingelassen und in anderen Räumen mit niedrigem Luftfeuchteniveau entsprechend weniger. Im Ergebnis ist so eine ausreichend niedrige Luftfeuchtigkeit in den Räumen bei relativ geringen Lüftungswärmeverlusten sichergestellt.

Die einfachste aber auch umstrittenste und unsicherste Möglichkeit besteht darin, die umlaufende Lippendichtung an den Fenstern an einigen Stellen zu durchbrechen und an diese Stellen so genannte Fensterfalzlüfter einzubauen. Hierbei handelt es sich im Prinzip um kleine Luftkanäle mit einer Art Regelventil oder –klappe. Wenn draußen ein starker Wind weht, wird durch den Winddruck diese Regelungseinrichtung mehr oder weniger geschlossen, so dass der Zustrom an kalter Außenluft auf ein wohl dosiertes Maß reduziert wird. Um eine korrekte Funktion sicherzustellen, müssen alle Fenster der Wohnung sowohl auf der windzugewandten als auch der windabgewandten Seite mit einem solchen Fensterfalzlüfter ausgestattet werden. Liegen alle Fenster zu einer Seite des Hauses oder wirken auf die jeweilige Wohnlage infolge von z.B. Bepflanzungen nur geringe Windkräfte ein, kommt die Fensterfalzlüftung allerdings an systembedingte Grenzen. Spätestens dann müssen andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, zumal diese Art der Zwangsbelüftung auch zu höheren Heizkosten und damit zu einer Wohnwertminderung führen kann. Angemietet wurde immerhin eine schimmelfreie Wohnung mit einem bestimmten Wärmenergiebedarf.

Die Falzüftung ist daher in der Regel nicht zu empfehlen.

Konsequent zu Ende gedacht: bei einer luftdichten Wohnung stellt das Fehlen einer geregelten Lüftung einen Mangel dar. Es ist so, als würde man ein Auto ohne Kühler verkaufen oder ein Schlauchboot ohne Luftventil, um es aufzublasen: Man säuft ab.

Unzureichende Belüftung oder Dämmung: beides kann einen Mangel darstellen

Daraus ergibt sich der doppelte Grundsatz: Kann der Mieter durch zumutbares Verhalten die Raumluftfeuchte nicht so niedrig halten und die Wandtemperatur nicht so hoch, dass die Bildung von Schimmelpilzen vermieden wird, liegt ein baulicher Mangel vor. Dieser Mangel kann in einer unzureichenden Wärmedämmung bestimmter Bauteile oder unzureichenden Belüftungsmöglichkeiten der Wohnung bestehen oder in einer Kombination aus beidem. Behoben werden kann der Mangel durch verbesserte Wärmedämmung, den Einbau einer geregelten Lüftung oder einer Kombination von beidem. Je besser die Energieeffizienz, desto unverzichtbarer wird eine auf die gute Wärmedämmung abgestimmte geregelte Lüftung.

Diese Probleme betreffen bereits jetzt eine Vielzahl von Wohnungen. Und es werden immer mehr. Bis die Gerichte den Grundsatz anerkennen, haben wir aber noch eine Menge zu tun.

Redaktion, MieterInnenverein Witten

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