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Witten, Deutschland, 26.02.2009

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Schimmel-Epidemie

Rekordverdächtiger Winter bei Feuchteschäden

Bernd Eckstein weiß sich vor Terminen kaum zu retten. Der Diplom-Ingenieur ist für den MieterInnenverein Witten unterwegs, um Schäden und Mängel in den Wohnungen unserer Mitglieder zu bewerten. In diesem Winter heißt die erste Diagnose in den allermeisten Fällen: "Schimmelpilzbefall". Meistens sind es aber nicht undichte Dächer oder aufsteigende Nässe, in deren Folge sich der meistens schwarze Pilzbefall mit Vorliebe hinter Schränken und in Ecken ausbreitet. In der Mehrzahl der aktuellen Fälle kommt die Feuchtigkeit aus der Raumluft.

Physikalisch ist es schnell erklärt: Wenn warme und feuchte Raumluft auf kalte Stellen an Wänden und Decken trifft, schlägt sich dort Wasser nieder. Das passiert umso schneller, je kälter die Wand im Winter und je höher die relative Luftfeuchtigkeit in der Umgebung der betroffen Stelle ist. Die Kälte der Wand aber hängt ab von der Außentemperatur, der Wärmedämmung und der Beheizung des Raums. Die relative Luftfeuchtigkeit hängt ebenfalls von der Beheizung ab, aber auch von der Belüftung und davon, wie viel Feuchtigkeit in der Wohnung produziert wird. Kommt beides zusammen: kalte Wand und hohe Luftfeuchtigkeit, wird es an manchen Stellen der Wandoberfläche so kalt, dass sich die Luftfeuchtigkeit dort niederschlagen muss.

Dieser Zusammenhang verleitet viele Vermieter dazu, davon auszugehen, dass der Mieter für den Schaden immer mit verantwortlich sei. Würde nur genug geheizt und gelüftet, würde das nicht passieren. So lautet die einfache Logik. Und: Wenn das Haus schlecht gedämmt ist, muss eben mehr geheizt und gelüftet werden.

Nun zahlt man aber Miete, um bei begrenzten Heizkosten in warmen und trockenen Räumen leben zu können, und das heißt: Kochen, Waschen, Blumen gießen, Atmen.. Alles Tätigkeiten, die die Feuchtigkeit in der Raumluft erhöhen. Bei hohen Energiekosten versucht man, beim Heizen zu sparen. Bei einem schlecht gedämmten Gebäude kann aber schon eine mäßige Absenkung der Temperatur zum Feuchtigkeitsschaden beitragen. Aber wer ist dann verantwortlich? Muss das eine Wohnung nicht ohne Schaden aushalten können? Gibt es keine Vorschriften, wie stark gedämmt eine Wand sein muss?

Solche Bauvorschriften gibt es jede Menge, aber sie gelten für Neubauten. Die Häuser, bei denen Schimmel auftritt, stammen jedoch meistens aus den 50er bis 70er Jahren. Damals gab es noch keine Isolierfenster, die Wohnungen wurden durch zugige Holzfenster „zwangsbelüftet“. Die Fensterscheiben waren die kälteste Stelle im Raum: beschlagen beim Kochen, Eisblumen im Winter. Nach dem Einbau neuer Fenster befinden sich die kältesten Stellen oft woanders im Raum und automatisch belüftet wird auch nicht mehr.

Das ist nun überhaupt nichts Neues. Da für die Anforderungen an solche alten Gebäude klare Vorschriften fehlen, haben Gerichte in der Vergangenheit Grundsätze dafür aufgestellt, wie viel Heizung und Lüftung dem Mieter üblicher Weise zugemutet werden kann: Ca. 20 oder 21 Grad und dreimal am Tag Stoß lüften, lautet eine beliebte Faustformel. Spätestens im Gerichtsprozess wird ein Gutachter beauftragt. Der muss untersuchen, ob bei üblichem Wohnverhalten an bestimmten Stellen aufgrund schlechter Dämmung bei kaltem Wetter Feuchtigkeitsschäden auftreten müssen. Wenn er solche Stellen findet, ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Der Vermieter kann auch zur Behebung der Schadensursache, z.B. durch eine zusätzliche Dämmung, verurteilt werden. Das ist dann zumindest zum Teil keine Modernisierung, sondern eine Instandsetzung, die den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung herstellt und keine Mieterhöhung nach sich zieht.

Rein technisch gibt es auch Gebäude, in denen man mit zusätzlicher Beheizung und Belüftung, durch Verzicht auf Möbel an Außenwänden usw. Schäden vermeiden kann. Um daraus eine Mieterpflicht zu machen, muss aber der Vermieter auf diese außergewöhnlichen Anforderungen ausdrücklich hinwiesen, in der Regel bei der Vermietung.

Leider rücken in den letzten Jahren manche Gutachter und Richter immer wieder von diesen Grundsätzen ab. Anstatt von klaren Mindestanforderungen an den Wärmeschutz und das Mieterverhalten auszugehen, werden die Faktoren nach Belieben gemischt. Die Fragen an den Gutachter sind unscharf. Bei den Amtsgerichten wird oft auf einen Vergleich gedrängt: Der Mieter darf vielleicht einen Teil seiner Minderung behalten, am Gebäude bleibt aber alles beim Alten. Der MieterInnenverein wird und muss darauf drängen, dass diese Sitte nicht weiter einreißt und dass zu klaren Standards bei der Bewertung von Feuchtigkeitsschäden zurückgekehrt wird.

Aber all das erklärt nicht, warum ausgerechnet in diesem Winter der Schimmel schlimmer wütet als bisher. Die Erklärung, neben dem kalten Wetter: Nach den Heizkostenschocks der vergan-genen Jahre versuchen immer mehr Menschen, Energie einzusparen. Wer vorher auf 23 Grad heizte, versucht jetzt vielleicht mit 21 Grad auszukommen und senkt die Temperatur nachts und bei Abwesenheit auf 17 Grad ab. Das müsste üblicherweise völlig in Ordnung sein, aber bei schlechten Gebäuden kann genau das den Punkt überschreiten wo es zu Feuchtigkeitsschäden kommt.

Immer häufiger kommt Bernd Eckstein aber in Wohnungen, die tagsüber nur 16 Grad warm sind, oder in denen die Luftfeuchtigkeit so hoch ist, dass auch Isolierglasscheiben beschlagen. Hier kann sich der Mieter auch bei einem guten Gericht nicht sicher sein, dass er Recht bekommt. Es sei denn, man kann die Gerichte überzeugen, dass sich nach 30 Jahren Bemühung um Energieeinsparung auch die üblichen Erwartungen an die Qualität einer Wohnung geändert haben. Auch dann gilt aber: die Energieeinsparung durch Komfortverzicht hat ihre Grenzen.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

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