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Witten, Deutschland, 15.09.2008

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Unser Vorgehen bei Schäden und Mängeln

Kommt es in Ihrer Wohnung zu Schäden, müssen Sie diese unmittelbar dem Vermieter mitteilen: wenn es eilt, telefonisch, - möglichst aber auch schriftlich. Notieren Sie sich Zeitpunkt und Umfang Schadens, machen Sie eventuell Fotos und erkundigen Sie sich, ob die Nachbarn ähnliche Schäden haben!

Dann sollten Sie umgehend einen Beratungstermin im Mieterverein vereinbaren. Bringen Sie zu der Besprechung Ihre Unterlagen mit. In der Regel werden wir dann den Vermieter unter Fristsetzung zur Reparatur auffordern. Ist der Wohnwert beeinträchtigt, können wir eine angemessene Mietminderung mitteilen. Sie zahlen dann vom Beginn bis zur Behebung der Schäden eine geringere Miete. Verwahren Sie die Belege der Mietzahlungen übersichtlich!

Wir werden natürlich auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Dafür benötigen wir eine Aufstellung der beschädigten Sachen.

Wenn es sich um Einzelfälle, kleinere Schäden und gutwillige Vermieter handelt, kann auf diese Weise das Problem meistens behoben werden. Nicht selten bestreiten die Vermieter allerdings, dass sie nicht für den Schaden verantwortlich sind. Das gilt besonders bei Feuchteschäden. In diesen Fällen kann sich ein Mitarbeiter den Schaden vor Ort ansehen. Dafür müssen wir eine Gebühr von 30 Euro berechnen.

Bei größeren Schäden und Untätigkeit des Vermieters prüfen wir, ob nicht eine Klage auf In-standsetzung zu empfehlen ist. Bei nachweisbarer Untätigkeit und kleineren Schäden kommt auch eine zusätzlich Zurückbehaltung von Miete und/oder die eigene Beauftragung von Reparaturen auf Kosten des Vermieters in Betracht. In diesen Fällen ist aber unbedingt eine genaue Abstimmung mit dem Mieterverein erforderlich!

Kommt es auch bei Ihren Nachbarn oder am Gebäude zu Schäden, entwickeln wir eine abgestimmte Strategie, die Nachbarn einbezieht. Erfahrungen zeigen, dass ein gemeinsames Vorgehen oft mehr bringen kann als das ewige Schreiben von einzelnen Briefen.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

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