MieterInnenverein Witten |
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HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit
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Witten, Deutschland, 10.02.2010Hartz IV: Keine Sparpauschalierung der Unterkunftskosten!Das Bundesverfassungsgericht hat grundlegende Veränderungen bei der Berechnung der Regelsätze für Leistungen nach SGB II gefordert. Die Politik muss diese Grundsätze nun umsetzen. Ausgang offen. Zugleich sind auch die – zusätzlichen – Leistungen für die Kosten der Unterkunft umstritten. Der Bund hat seine Beteiligung an den Kosten reduziert, und die Kommunen suchen nach Einsparmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang wird immer wieder eine "Pauschalierung" der Kosten der Unterkunft diskutiert. Eine solche Sparpauschale unterhalb der tatsächlichen Kosten würde jedoch zu Vertreibungen führen und wäre wahrscheinlich verfassungswidrig. Eine Entbürokratisierung der Leistungsgewährung für die Kosten der Unterkunft wäre nur dann möglich, wenn die Ausgaben deutlich gesteigert werden.In einer Stellungnahme zum Verfassungsgerichtsurteil gegen die geltenden Hartz-IV-Regelsätze warnte Mieterbund-Direktor Siebenkosten davor, die Kosten der Unterkunft bzw. die Energie- und Nebenkosten - wie im Koalitionsvertrag geplant - zu pauschalieren. "Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, dass die freihändige Festsetzung von Leistungen unzulässig ist. Deshalb muss es im Bereich der Unterkunftskosten bei der bisherigen Regelung bleiben, dass die tatsächlich entstehenden Kosten übernommen werden."
Von der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Pauschalierung der Heizkosten – eventuell auch der Unterkunftskosten - erhofft sich die Bundesregierung Verfahrensvereinfachungen und Einsparungen. Der Vorschlag wurde u.a. auch im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Jobcenter diskutiert. Die Einführung einer Pauschalierung kann durch Verordnung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossen werden, bedarf also keines Gesetzgebungsverfahrens. Einzelne Städte – Beispiel Kassel – hatten zeitweise schon ohne Rechtsgrundlage die Kosten pauschaliert. Aus der FPD gab es nach dem Karlsruher Urteil zum Regelsatz bereits Äußerungen, wonach durch die Pauschalierung der Unterkunftskosten die zu erwartenden Mehrausgaben für die höheren Kinderbezüge kompensiert werden könnten.
Die Verbände der Erwerbslosen und Sozialverbände hatten auf die Pläne der Bundesregierung von Anfang an mit Entsetzen reagiert. Aber auch die Wohnungswirtschaft reagierte ablehnend. "Mit Pauschalen können die sehr unterschiedlichen Lagen auf den Teilmärkten nicht gesetzeskonform berücksichtigt werden“, meinte Lutz Freitag von Gesamtverband der Wohnungswirtschaft GdW. „Zudem würde eine Pauschalierung der Kostenübernahmen die Segregationsprozesse in den Städten erheblich verstärken. Menschen, bei denen die Kosten der Unterkunft aufgrund der geplanten Pauschalierung nicht mehr voll übernommen werden, wären gezwungen, in eine noch billigere Wohnung umzuziehen. Immer mehr ärmere Menschen würden sich immer stärker in sozialen Brennpunkten konzentrieren."
Obwohl die kommunalen Spitzenverbände lange Zeit eine Pauschalierung strikt ablehnten, hat sich der Städte und Gemeindebund kürzlich ebenfalls dafür ausgesprochen. Auch die sozialpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion "Die Linke", Katja Kipping, wollte in diesem Vorschlag einen Schritt "in die richtige Richtung" sehen. Dahinter steckt die – in Partei umstrittene – Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, beziehungsweise einer pauschalierten Grundsicherung.
Das Dilemma der Unterkunftskosten Im Unterschied zu den Regelsätzen sind die Zahlungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung bislang nicht pauschaliert. Das SGB II regelt, dass diese Kosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind. So lange das so bleibt, kann es zu einer statistisch unsauberen Berechnung wie im Falle der Regelsätze bislang gar nicht kommen.
Allerdings werden die Kosten der Unterkunft auf Dauer nur in "angemessener Höhe" übernommen. Und was "angemessen" ist, entscheiden die Träger vor Ort. Inzwischen müssen sie sich dabei an eine entwickelte Rechtsprechung der Sozialgerichte halten. In den allermeisten Fällen werden lokal Richtwerte für Angemessenheitsgrenzen festgelegt, die sich oft an den "unteren Bereichen" der Mietspiegel orientieren. Werden diese Richtwerte überschritten, müssen zwar immer noch Einzelfallprüfungen erfolgen, in der Masse wirken die Richtwerte aber in einer Hinsicht bereits heute ähnlich wie eine "Pauschale": Mehr Geld als den "Richtwert" zu bekommen ist schwierig.
In einer anderen Hinsicht sind die "Richtwerte" aber keine Pauschale wie der Regelsatz: Auch wer weniger Wohnkosten hat als im "Richtwert" festgelegt, bekommt nur die tatsächlichen Kosten und nicht etwa den Richtwert überwiesen. Das gilt auch, wenn der/die HilfeempfängerIn die Kosten durch Abwehr von Mieterhöhungen, Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, sparsamen Verbrauch, Umzug oder Mietminderungen senkt. Hartz IV bietet für die LeistungsempfängerInnen also keinen Anreiz, ihre Rechte wahrzunehmen oder sich als Mieter am Markt preisbewusst zu verhalten. Bei 6,5 Millionen Betroffenen hat das immer fatalere Auswirkungen auf die Instandhaltung von Wohnraum und auch die Solidarität in den Wohnvierteln.
Nun ist es nicht die Sorge um diese Folgen, die unsere regierenden Politiker umtreibt. Es sind die schnöden Kosten. Da die Erwerbslosen durch niedrige Richtwerte immer mehr in Wohnungen abgedrängt werden, in denen wegen schlechter Dämmung hohe Heizkosten anfallen, steigen die Nebenkosten und müssen von den Ämtern übernommen werden. Da Umzüge für "Hartzer" sehr schwierig sind, werden die Eigentümer auch nicht veranlasst in diese Wohnungen zu investieren. Stattdessen verlagert sich die Auseinadersetzung von den Wohnungsmärkten auf die Gerichte. Der Streit um die Kosten der Unterkunft und Heizung macht zwei Drittel der SGB II-Klagen vor den Sozialgerichten aus und erhöht dadurch natürlich zusätzlich die Gesamtkosten von Hartz IV. Hinzu kommen in Gebieten mit Wohnraummangellage exorbitant steigende Mieten, die ebenfalls übernommen werden müssen.
Eine Pauschalierung zur Einsparung geht nicht Die "Pauschalierung" nach Schwarz-Gelb kann nur heißen, dass den HilfeempfängerInnen ein pauschaler Fixbetrag für die Heizung oder die Miete zur Verfügung gestellt wird. Reicht der Betrag nicht aus, bekommen sie keinen Ausgleich. Benötigen sie weniger, können sie den Rest behalten. Bei der Umsetzung dieser Zielsetzung kommt es zu zahlreichen Problemen, die allesamt jedenfalls nicht dazu führen, dass die Gesamtkosten sinken.
Grundsätzlich ist eine Wohnung nicht ein Verbrauchsgut wie andere, zum Beispiel ist sie kein Pfund Kaffee. Man kann nicht sagen: Hier hast du ein paar Euro, das muss nach unseren statistischen Erhebungen dafür reichen, dass du in diesem Monat deinen Kaffee süppeln kannst. Wenn es wenig ist, trink eben weniger, schau dass du ein Sonderangebot ergatterst oder spar es bei den Euro für die Butter ein. "Weniger Wohnen" geht so schnell nicht, die Miete pro Monat steht fest. "Sonderangebote" gibt es nur in manchen Städte und man kann sie nur wahrnehmen, wenn man die Kosten und Lasten häufiger Umzüge tragen kann. Und mitfinanzieren kann man die Wohnkosten nur aus dem minimalen Regelsatz, dessen Berechnungsgrundlage vom Verfassungsgericht gerade für rechtwidrig erklärt wurde.
Außerdem sind die Wohnkosten mit Abstand der größte Batzen beim Leistungsbezug. Sie betragen meistens über 40 %, oft 50 % des Gesamtbetrages. Es gibt also gute prinzipielle Gründe, die "Kosten der Unterkunft und Heizung" anders zu behandeln als die Kosten für Lebensmittel, Kleidung usw. Es gibt noch weitaus mehr Gründe.
Im Unterschied zu den Kaffeepreisen bei Aldi sind die Miethöhen im Bundesgebiet – zum Beispiel im Vergleich zwischen Witten und München – regional extrem unterschiedlich. Man kann die billige Wohnung aus Dortmund auch nicht nach München bringen. Anders als bei mobilen Verbrauchsgütern gibt es für Wohnungen keinen bundeseinheitlichen und auch keinen großräumigen regionalen Markt, auf dem sich die Preise annähernd ausgleichen. Eine Pauschalierung der Mietkosten müsste also diese unterschiedlichen Marktverhältnisse systematisch beachten. Sie könnte nicht bundeseinheitlich sein. Nun geistert zwar immer mal das Schlagwort einer "regionalisierten Pauschale" durch die Verlautbarungen, ein Konzept dazu, wie diese Regionalisierung aussehen soll, gibt es aber nicht. Allenfalls wird auf die Wohngeldtabellen oder die Mietspiegel verwiesen. Beide Instrumente sind aber grundsätzlich ungeeignet, die unterschiedlichen lokalen Wohnkosten korrekt festzustellen. In beiden Fällen werden nämlich nicht die Mieten berücksichtigt, die tatsächlich für neu anzumietende Wohnungen am Markt verlangt werden. Und schon gar nicht wird berücksichtigt, ob überhaupt genügend preisgünstige Wohnungen für die angemessene Versorgung des LeistungsbezieherInnen vorhanden sind. Die Wohngeldtabellen reagieren außerdem außerordentlich schwerfällig auf Marktveränderungen, Anpassungen erfolgen alle Jubeljahre einmal. Auch Mietsspiegel werden im besten Fall alle vier Jahre neu erhoben. In vielen Gemeinden besitzen sie keine statistische Grundlage oder fehlen ganz. Mit diesen Instrumenten kann vor allem auf "dynamischen" Märkten, das heißt bei rasch steigenden Mieten, nicht festgestellt werden, was eine "angemessene Wohnung" aktuell kostet. Wollte man die tatsächlichen durchschnittlichen lokalen Kosten feststellen, müsste man gesonderte lokale Erehebungen durchführen, die natürlich auch etwas kosten und für sich allein die Probleme auch nicht lösen.
Denn nicht nur zwischen den Städten, sondern auch in den Städten gibt es große Unterschiede zwischen den Kosten der Wohnungen, sowohl was die Miete als auch was die Nebenkosten anbelangt. Zum Beispiel sind die Mieten bei langjährigen Mietverhältnissen oft günstiger als bei einer Neuanmietung. Nach Ablauf von Sozialbindungen erhöhen sich die Mieten, ohne dass sich an der Wohnung etwas ändert. Der Heizenergiebedarf hängt von zahlreichen Gebäudeeigenschaften ab, die der Mieter nicht beeinflussen kann. Die Miethöhen unterscheiden sich nach Lagen usw. Solange in der Regel die "tatsächlichen Kosten" übernommen werden, spielen diese Unterschiede für die Leistungsgewährung keine Rolle: relativ niedrige Kosten führen zu geringeren Ausgaben. Bei Einführung eine "Pauschale" müsste diese nun allerdings so ausgelegt werden, dass sie alle – oder zumindest die große Mehrzahl aller - Wohnverhältnisse abdeckt. Und das hieße, dass die von SGB II-Berechtigten zu zahlenden höchsten Kosten die Grundlage der Pauschale abgeben müssten. Das aber würde dazu führen, dass hohe Mehrkosten für die Zahlung der Pauschalen an Menschen mit niedrigeren Wohnkosten anfallen würden. Schön wäre das für die begünstigten SGB II-BezieherInnen und auch für den Wohnungsbestand und für Vermieter, die Investitionen auf die Miete umlegen wollen. Es wäre so etwas wie ein "halbes Grundeinkommen" oder ein "halbes Existenzgeld". Es wäre aber das Gegenteil von einem Beitrag zur Kostensenkung des Staates.
Wer Sparpauschalen anstrebt, plant massenweise Wohnungsvertreibungen Da wir davon ausgehen können, dass die Bundesregierung ihre Steuersparpläne keineswegs durch weitere Milliarden Ausgaben für die Wohnkosten gefährden will und auch der Städte- und Gemeindebund nicht noch tiefer in die leeren, löchrigen Taschen der Kommunen greifen will, kann es sich bei den Pauschalierungsplänen nur um das Vorhaben handeln, die Zahlungen für die Wohnungen unter das bisherige Niveau zu senken. In Anlehnung an die Praxis der Regelsatzberechnung könnte das heißen, dass irgendwelche zentral verfügbaren Statistiken oder die Wohngeldtabellen genommen werden, um dann einen möglichst niedrigen Wert – er müsste mit Sicherheit im unteren Bereich der heute durchschnittlich übernommenen Wohnkosten liegen – als Pauschale festzusetzen. In der Folge müssten dann alle Leute, die höhere Wohnkosten haben, diese vom Regelsatz bezahlen oder notgedrungen in noch billigere Wohnungen umziehen, die es oft gar nicht gibt. Dies würde schnell zu einem millionenfachen Problem. Bereits bevor die Gerichte und dann das Verfassungsgericht darüber befinden, ob diese Regelung überhaupt dem Grundrecht auf Existenz entspricht, würden Proteststürme durch die Kommunen gehen, die Obdachlosenzahlen in die Höhe schnellen und die dafür verantwortliche Regierung kaum überlebensfähig sein. Deshalb wird eine Sparpauschalierung kaum kommen, es sei denn die Arbeitsministerin will ihre Karriere beenden. Sie ist nur hohles Geplänkel der FDP, das die Konzeptionslosigkeit der Regierung verdeckt.
Dennoch Handlungsbedarf Trotz dieser Schlussfolgerungen besteht bei den Leistungen für die Unterkunftskosten auch aus Sicht der Interessen der MieterInnen und Erwerbslosen Handlungsbedarf. Die "Richtwerte" sind oft willkürlich und zu niedrig. Die Gewährung der Leistungen führt zu Demütigungen und Entmündigung, zur Einschränkung der freien Wohnungswahl und zur schlechteren Wahrnehmung der Mieterrechte. Menschen mit Leistungsbezug werden in schlechte Wohnungen abgedrängt. Neue Arbeitslosenghettos entstehen.
Um dem ohne Systemänderungen entgegenzuwirken gibt es grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten: 1. Es müssen per Verordnung bundeseinheitliche Regeln für das Verfahren der Richtwert-Ermittlung und die Einzelfallprüfung erlassen werden. Festlegungen zur absoluten Höhe der angemessenen Kosten haben in diesen Regeln nichts zu suchen. Es geht nur um Verfahren, die vor Ort angewandt werden müssen, um die lokal mindestens erforderlichen Werte zu ermitteln. Dafür sind weder Wohngeldtabellen, noch die üblichen Mietspiegel, noch die Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus eine in allen Fällen ausreichende Grundlage. Vielmehr müssen die Richtwerte auf spezifischen lokalen Markteinschätzungen beruhen und auf den Vorgaben, dass Verdrängungen und Abdrängungen in schlechte Wohngebiete vermieden werden sollen, sowie dass für alle LeistungsbezieherInnen Wohnraum erschwinglich sein muss, der dem Stand der gesellschaftlichen Bedürfnisse entspricht. Eine – bessere - Alternative zu lokal allgemein verbindlichen Richtwerten sind Richtwerte, die je nach Mietspiegelgruppe differieren und auf jeden Fall mindestens dem Mittelwert des jeweiligen Tabellenfeldes entsprechen. Dieses Verfahren setzt aber zeitnah wissenschaftlich erhobene Mietspiegel voraus und eine zusätzliche Erhebung zu den Preisen der aktuell angebotenen Wohnungen. Dieses Verfahren führt dazu, dass der Umzug in eine bessere Wohnung mit höherer Miete ermöglich wird, solange sie sich im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bewegt. Unabhängig davon muss es klare Verfahren und Regeln für die Einzelfallprüfung, Fristen usw. geben.
2. Ebenfalls durch bundeseinheitliche Verordnung muss sichergestellt werden, dass freiwillige Umzüge von Erwerbslosen erleichtert werden. Dazu sollte es zur Regel werden, dass nach einem Umzug Wohnkosten bis zur Höhe der Richtwerte auf jeden Fall übernommen werden. Auf Antrag müssen auch Umzugshilfen gewährt werden, die über das jetzt übliche Maß (in der Regel lediglich die Kosten der Anmietung eines Fahrzeugs) hinaus gehen. Schließlich sind die Kriterien für einen erforderlichen oder notwendigen Umzug breiter anzulegen. Hartnäckige Mängel an der Mietsache oder ein schlechtes Preis-Leistungsverhältnis müssen ebenso zu einem geförderten Umzug berechtigen wie private Gründe und Nachbarschaftskonflikte.
3. In den Jobcentern ist geschultes Personal erforderlich, das die LeistungsbezieherInnen bei Wohnfragen berät und überprüft, welche Maßnahmen zum Beispiel bei Wohnungsmängeln zu ergreifen sind. Daneben müssen Beratungskosten, zum Beispiel die Mitgliedsbeiträge in Mietervereinen, übernommen werden.
4. Durch Präzisierungen im Gesetz können Anreize zur Wahrnehmung der Mieterrechte durch LeistungsbezieherInnen geschaffen werden. Unter anderem sollte ein Mietminderungsbetrag bei den Mietern verbleiben und nicht zu einer Absenkung der Bezüge führen. Ebenso sollte bei erfolgreichen Widersprüchen gegen Abrechnungen verfahren werden.
5. Auf jeden Fall muss die Zahlungen der Kosten der Unterkunft an die Mieter die Regel bleiben oder wieder werden. Die Umsetzung der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung zur grundsätzlichen Direktzahlung der Miete an den Vermieter wäre eine weitere Katastrophe für die Mieterrechte und die Wohnungsbestände.
Die grundsätzliche Alternative Die grundsätzliche Alternative zu diesem Stückwerk wäre ein deutlich erhöhtes "Wohnbudget" für alle LeistungsbezieherInnen, das deutlich über den unteren Wohnkosten, etwa auf Höhe der durchschnittlichen Wohnungsausgaben aller EinwohnerInnen einer Stadt, liegt. Der Betrag müsste bei dynamischen Märkten häufig neu ermittelt werden und in jedem Fall so hoch ausfallen, dass am lokalen Markt neue Wohnungen angemessener Größe angemietet werden können. Dieses Budget würde auf jeden Fall unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt. Es dürfte in Witten bei einem noch zu ermittelnden Betrag zwischen 350 und 400 Euro liegen. Anderswo wäre es aber erheblich höher. Damit könnten sich bis auf Ausnahmefälle alle LeistungsbezieherInnen ohne Diskriminierung und Bevormundung eigenständig am Markt versorgen. Die Warnehmung von Minderungsrechten, Widersprüche gegen Heizkostenabrechnungen oder Mieterhöhungen, der Umzug in eine Wohnung mit besserem Preis-Leistungsverhältnis, ein sparsames Heizverhalten würden sich wieder lohnen. Die Betroffenen würden selber entscheiden können, ob sie etwas mehr oder weniger für Wohnung ausgeben wollen. Ein erheblicher Teil der LeistungsbezieherInnen hätte außerdem zumindest vorübergehend mehr Geld in der Tasche. Für Ausnahmefälle muss es wie immer Ausnahmeregelungen geben. Reicht das Budget zu Deckung der tatsächlichen Wohnkosten nachweislich nicht aus, müssen die höheren tatsächlichen Kosten übernommen werden, solange eine Kostensenkung nicht möglich oder zumutbar ist. Im Grundatz muss das Budget aber so ausgelegt sein, dass es für die große Mehrzahl der Fälle ausreicht. Sonst macht es keinen Sinn. Dieses "Wohnbudget" wäre das völlige Gegenteil einer "Sparpauschale" unterhalb des Bedarfs. Es würde die Übernahme der tatsächlichen Kosten garantieren, zusätzlich aber Wohnkosten bis zu einem Richtwert, der üblicherweise für die Wohnkosten ausreicht, in jedem Falle pauschal übernehmen. Es würde die Ausgaben für Hartz IV um Milliarden erhöhen, auf der anderen Seite aber auch viele soziale und städtebauliche Folgekosten vermeiden helfen.
Knut Unger, MieterInnenverein Witten | Rubriken |
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