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Witten, Deutschland, 14.08.2009

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Hartz IV im EN-Kreis: Neue Grenzen für die Unterkunftskosten

Mieterverein fordert Überprüfung

Die Jobagentur EN hat zum 1. Juli – ohne Beratung mit den Sozialberatungsstellen und dem Sozialausschuss - neue Regelungen zu den „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ für Arbeitslose (SGB II) erlassen. Diese Regelungen führen vor allem für Alleinstehende zu Verschlechterungen. Ihnen stehen nur noch 45 statt bislang 48 qm zu. Und damit sinken auch die "Angemessenheitsgrenzen" für die Miete und die Nebenkosten. Der Arbeitslosenberatung sind bereits erste Betroffene bekannt. Unter anderem werden Nebenkostennachforderungen nicht mehr akzeptiert, die nach den bisherigen Regelungen in Ordnung gewesen wären.

Die JobAgentur beruft sich bei der Änderung der Reglungen auf eine "Arbeitshilfe" des NRW-Sozialministeriums MAGS. Dieses Papier versucht bürokratisch handhabbare Antworten auf die vielen rechtlich umstrittenen Fragen im Umgang mit den Wohnkosten bei Hartz IV zu bieten. Dabei kommt es zu begrüßenswerten Klarstellungen, aber auch zu starren Festlegungen, die der Wohnungsmarktsituation in den einzelnen Städten nicht gerecht werden. Außerdem werden Vorschriften empfohlen, die zu heftigen Nachteilen für Arbeitslose führen, die umziehen wollen. Diese Arbeitshinweise hat die Jobagentur EN nun stellenweise angepasst und auf den gesamten Kreis übertragen. Amtsintern ist die Devise zu hören, dass die Regeln "konsequent" umgesetzt werden sollen.

Die für Witten wichtigste Änderung betrifft die ohne Einzelfallprüfung als "angemessen" akzeptierten Wohnungsgrößen. Für alleinstehende Arbeitslose sinkt dieser Wert von bislang 48 qm auf 45 qm. Bei nachweislich "barrierefreien Wohnungen" werden hier wie überall 2 qm mehr gewährt. Die "angemessene Wohnungsgröße" für 2-Personen-Haushalte sinkt von 62 qm auf 60 qm. Bei größeren Haushalten kommt es dagegen zu leichten Verbesserungen. Bei 3-Personen-Haushalten werden in Zukunft 75 qm statt 74 qm akzeptiert, bei 4 Personen sind es nunmehr 90 qm (statt bislang 86) und Personen 105 qm (statt 98 qm).

Wie schon bisher kommt es im Einzelfall aber nicht auf die konkrete Wohnungsgröße an. Diese ist nur Grundlage für die Berechnung der Höhe von Miete und Nebenkosten, die ohne weitere Prüfung durch das Amt als "angemessen" akzeptiert werden. Die maximal "angemessene" Grundmiete erhält man, wenn man die genannten Quadratmeter mit der "angemessenen" Quadratmetermiete multipliziert. Die "angemessenen Quadratmetermieten" wurden bislang nicht verändert. Daraus ergibt sich z.B. für einen 1-Personen-Haushalt in Witten zur Zeit ein "Richtwert" (maximal angemessene Grundmiete) in Höhe von 229,95 € (bislang waren es 245,28 €).

(Zu anderen Haushaltsgrößen beachten Sie bitte die Tabelle unter

Richtwerte in Witten)

Hinzu kommen kalte Nebenkosten in Höhe von z.Zt. maximal 1,27 €/pro pro qm höchstens angemessene Wohnfläche plus 17,90 € pro Person Wassergeld. Im 1-Personenbeispiel macht das 75,05 € (bislang 78,68 €). Der Richtwert für die Bruttokaltmiete eines 1-Personenhaushaltes in Witten beträgt damit insgesamt 305 € (bislang 124,14 €) Hierauf wird ein 15%iger Toleranzzuschlag gewährt, so dass die "Nichtprüfungsgrenze" bei der Übernahme der Bruttokaltmieten in bestehenden Mietverhältnisses 350,75 € (1-Personenhaushalt in Witten) beträgt. Bislang betrug dieser Wert 372,76 €.

Vertrauensschutz nur bis zur Mieterhöhung

Laut EN-Vorschrift sollen höhere Grundmieten, die nach der alten Regelung angemessen waren, aus Gründen des Vertrauensschutzes einstweilen akzeptiert werden, allerdings nur bis zur nächsten Mieterhöhung. Wurden Kosten schon bislang nicht voll übernommen, erfolgt mit dem nächsten Bewilligungszeitraum eine Überprüfung, ob die neuen Regelungen zusätzliche Zuschüsse ermöglichen. (kommt bei großen Haushalten in Frage)

Weniger Spielraum auch bei Nebenkosten

Die neuen Quadratmeter-Sätze betreffen auch die Betriebskosten und die Heizkosten. Hier gibt es außerdem eine zweite wichtige Änderung: Bislang wurden die zulässigen Grundmieten und die zulässigen kalten Nebenkosten zusammengezählt. Waren dann Grundmiete oder Nebenkosten höher als eigentlich vorgesehen, spielte das keine Rolle, wenn nur die Summe aus beidem nicht überschritten wurde. Das scheint im Einzelfall nun anders gehandhabt zu werden, jedenfalls bei Nachforderungen von Nebenkosten in der Jahresabrechnung. Hier wird die Angemessenheit der Nebenkosten getrennt geprüft.

In der Vorschrift heißt es: "Nachzahlungen sind dann als notwendig anzusehen, wenn und soweit der angemessene Jahresbetrag nicht überschritten wird." Und dieser richtet sich nach den zulässigen Quadratmetern. Allerdings können Nachzahlungsbeträge bis 2,00 € je qm angemessener Wohnfläche "ohne zwingende Einzelfallprüfung übernommen werden". Die Behörde nennt das "Bagatellgrenze".

Trotzdem hat die Änderung bereits dazu geführt, dass Leute mit einer niedrigen Grundmiete für eine relativ große Wohnung mit ihren Nebenkostenabrechnungen "über dem Satz" lagen. Denn da gelten ja auch die strikten qm-Grenzen.

Kleine Wohnungen gibt es kaum

Die etwas höheren Quadratmeterzahlen für kleine Haushalte in Witten wurden vor vielen Jahren so festgesetzt, weil es Wohnungen mit 45 qm usw. nicht in ausreichender Zahl gibt. Nun hat sich die JobAgentur über diese Erkenntnis hinweg gesetzt und dabei auch ihre Zusage gebrochen, vor jeder Neufassung der Regeln die Mietervereine und die Beratungsstellen zu informieren.

Die Konsequenz ist, dass nun etliche Erwerbslose Probleme mit der Übernahme ihrer Nebenkosten, Heizkosten und Mieten bekommen werden. Die Einsparungen für die Behörde dürften minimal sein, da durch Einzelfallprüfungen, Widersprüche und Klagen der Verwaltungsaufwand zunimmt.

Denn vor einer Aufforderung zur Kostensenkung oder gar einer Kürzung von "Hartz IV" muss ein geregeltes Verfahren eingehalten werden, in dem auch der Einzelfall beachtet werden muss. Wichtig ist hier, dass eine billigere Wohnung auch wirklich zur Verfügung steht.

Mieterverein fordert Überprüfung

Der MieterInnenverein Witten fordert, dass die willkürlich erlassene Neuregelung ausgesetzt wird und dass die Einzelheiten mit allen Beteiligten erörtert werden. Die Wohnungsgrößen müssen realistisch festgesetzt werden und es darf keine Kürzungen bei den Kosten geben, die bislang akzeptiert wurden. Daneben gibt es viele heikle Verfahrensfragen und völlig unbefriedigende Vorschriften bei Umzügen.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

Tabelle Richtwerte für Witten

Hartz

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