MieterInnenverein Witten |
|---|
HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit
|
Witten, Deutschland, 24.02.2009Abtretung von Hartz-Miete?Grundsätzlich zahlen auch EmpfängerInnen von ALG II oder Grundsicherung ihre Miete und Nebenkosten selbst. Niemand kann ohne Grund verlangen, dass das geändert wird. Auch Erwerbslose sind mündige Bürger. Wenn man allerdings mit seiner Miete leicht in Rückstand gerät, kann es von Vorteil sein, wenn man die Jobagentur bittet, die Zahlung an den Vermieter direkt zu erledigen. Das kann der/die Hilfeemfängerin aber freiwillig entscheiden und auch widerrufen. Eine Abtretung der ALG II-Ansprüche an den Vermieter ist dazu nicht erforderlich.
| Rubriken |
Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain. - TOP THEMEN - Ueber uns - Positionen - Vor Ort in Witten - RECHT, RAT UND TIPPS - Habitat-News - Bibliothek - Service - |