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Witten, Deutschland, 24.02.2009

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Abtretung von Hartz-Miete?

Grundsätzlich zahlen auch EmpfängerInnen von ALG II oder Grundsicherung ihre Miete und Nebenkosten selbst. Niemand kann ohne Grund verlangen, dass das geändert wird. Auch Erwerbslose sind mündige Bürger. Wenn man allerdings mit seiner Miete leicht in Rückstand gerät, kann es von Vorteil sein, wenn man die Jobagentur bittet, die Zahlung an den Vermieter direkt zu erledigen. Das kann der/die Hilfeemfängerin aber freiwillig entscheiden und auch widerrufen. Eine Abtretung der ALG II-Ansprüche an den Vermieter ist dazu nicht erforderlich.

Von einer freiwilligen Vereinbarung ist eine von der Jobagentur festgesetzte Zahlung direkt an den Vermieter zu unterscheiden, die nach § 22 Absatz 4 SGB möglich ist, "wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist". Dafür, dass die Miete nicht zweckentsprechend verwendet wird, muss es natürlich Gründe geben.

Schließlich gibt es Vermieter, die an Erwerbslose nur dann vermieten, wenn die Jobagentur die direkte Zahlung der Miete zusichert. Eine vertragliche Abtretungs-Vereinbarung mit dem Mieter ist aber absolut unüblich und im Zweifel vom Vermieter auch kaum rechtlich durchzusetzen.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

Hartz

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