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Witten, Deutschland, 26.11.2006

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Hartz IV: Höhere Kosten für ärmere Städte

Die EN-Städte mit hohen Arbeitslosenzahlen (Witten, Hattingen) müssen sich in höherem Umfang an den kommunalen Kostenanteilen für das Arbeitslosengeld II beteiligen. Dies sind vor allem die Kosten der Unterkunft.

Bislang wurden die kommunalen Kosten aus dem Kreishaushalt übernommen und auf alle Städte im EN-Kreis verteilt. Das begünstigte vor allem Witten mit seiner vergleichsweise hohen Arbeitslosigkeit. Nach einer gesetzlichen Neuregelung müssen sich jetzt die kreisangehörigen Gemeinden zur Hälfte an den jeweiligen Kosten beteiligen. Für Witten würde das eine Mehrbelastung von fast 1,7 Mio. Euro bedeuten.

Allerdings liegt im EN-Kreis ein Härtefall vor, da die Wirtschaftsstrukturen sehr unterschiedlich sind. Deshalb müsste der Kreis eine andere Verteilung bestimmen. Um die damit verbunden Konflikte zu vermeiden, soll nun versucht werden, eine freiwillige Vereinbarung im Kreis zu erzielen: Die Städte beteiligen sich mit nur 40 %. Das mindert für Witten die Zusatzbelastung um ca. 330 Tsd. Euro, - zu Lasten der reicheren Gemeinden im Kreis.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

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