MieterInnenverein Witten |
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HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit
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Witten, Deutschland, 31.03.2006ALG II: Achtung Umzüge!Verlassen Sie sich bei Umzügen im EN-Kreis besser nicht auf die derzeitigen Grenzwerte für die Kosten der Unterkunft. Die JobAgentur EN verlangt, dass Sie vor jedem Umzug die Zustimmung der Behörde einholen. Nur dann wird Ihnen bei „Notwendigkeit“ auch ein Umzugskostenzuschuss gewährt.Sie sollten, wenn möglich, die Pauschalen auch nicht voll ausnutzen, denn es ist nicht sicher, dass die Höchtbeträge in Zukunft so bleiben. Außerdem kann es ja Mieterhöhungen geben.
Wenn Sie eine Wohnung suchen, achten Sie darauf, dass Sie für das Geld möglichst viel Qualität bekommen, dass Ihnen das Umfeld auch morgen noch zusagt und dass die Quadratmetermiete nicht besonders hoch ist. Lassen Sie sich nicht in feuchte und miese Substandard-Wohnungen drängen! Einen Umzug werden Sie sich möglicher Weise nicht oft leisten können.
Ganz besonders achten sollten Sie auch darauf, dass die Heizkosten nicht zu hoch sind und dass die Vorauszahlungen für Heiz- und Nebenkosten nicht zu niedrig angesetzt wurden. Sie müssen dann mit Nachforderungen rechnen.
Bei geringer Überschreitung der Höchstwerte können Sie auch mit Ihrem Vermieter verhandeln, dass er die Miete senkt.
Bei Problemen mit der Zustimmung zur Neuanmietung und der Übernahme von Umzugskosten wenden sich Mitglieder an den MieterInnenverein. Redaktion, MieterInnenverein Witten | Rubriken |
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