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Witten, Deutschland, 10.02.2008

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Amtsgericht: Einzelhandelsansiedlung an Drei Könige rechtfertigt Mietminderung

Nutzung der Mietergärten beeinträchtigt

In einem langen Rechtstreit um Mietminderungen an der Straße „Drei Könige“ hat der Vermieter, die Immeo Wohnbau GmbH, den Kürzeren gezogen. Im Januar entschied das Amtsgericht Witten: Die Mieter/innen (ein Paar mit Kind) haben ihre Miete seit 2000 zurecht gemindert, da die damals hin-ter den Häusern errichteten Einzelhandelsmärkte die Nutzbarkeit der zu den Wohnungen gehörenden Gärten beeinträchtigen.
2 C 341/07 AG Witten, Urteil vom 10.01.2008

Weil durch die umstrittene Errichtung von Einzelhandelsmärkten (Aldi, DM) hinter den Häusern "Drei Könige" zusätzliche Lärm- und Verkehrsbelastungen aufgetreten waren, minderten einzelne betroffen Mietparteien ab etwa 2000 den Mietzins. Darunter auch die Familie K.. Mit den Jahren sammelte sich ein Minderungsbetrag von über 1400 Euro bei diesen Mieter/innen an. Der Eigentümer – inzwischen die von einer französischen Immobilien AG kontrollierte Immeo – klagte nun auf Zahlung der geminderten Beträge.

Nach Ortstermin und ausführlicher Zeugenvernehmung kam das Amtsgericht Witten jedoch zu dem Schluss, dass die Minderung in Höhe von 6,5 % gerechtfertigt sei. Maßgeblich für dieses Urteil war die Feststellung des Gerichtes, dass die hinter dem Haus gelegenen Mietergärten zu den Wohnungen gehören. Trotz bereits starker Umweltbelastung an diesem Wohnstandort habe die Errichtung der Märkte mit ihrem Parkplatz zu einer weiteren deutlichen Beeinträchtigung der Gartennutzung geführt, was einen Mangel der Mietsache darstelle.

Wichtig an dem Urteil ist vor allem auch, dass das Gericht zu dem Schluss kam, dass in diesem Falle die Gärten Bestandteil der Mietsache sind, obwohl sie nicht ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sind. In solchen Fällen ist die Rechtslage häufig umstritten. Nach ausführlicher Vernehmung von langjährigen Bewohner/innen der kleinen Siedlung als Zeugen kam der Richter jedoch zu der Überzeugung, dass die Gartennutzung in der kleinen Siedlung seit über 60 Jahren geduldet wird und dass den Mietern sogar spezifische Gartenstücke zugewiesen wurden. Deshalb sei der Garten auch ohne schriftliche Vertragsklausel Teil des Mietvertrages.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

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