MieterInnenverein Witten |
|---|
HOME -> de -> recht -> urteile -> witten> 10-02-2012 |
|
|
Witten, Deutschland, 11.02.2003Nach dem Auszug wollte Vermieter zur Kasse bitten7000 Euro für SpritzwasserÜber 7000 Euro Schadensersatz forderte ein Vermieter von einem Mitglied des MieterInnenvereins in der Annenstraße. Seine ehemalige Mieterin, so behauptete der Vermieter, habe einen Feuchtigkeitssschaden mitverursacht. Das Amtsgericht Witten wies die Klage ab.Bereits kurz nach Einzug 1999 hatte sich die Mieterin über Feuchtigkeitsschäden beklagt. Das Fundament musste isoliert werden. Unter der Brausetasse war es außerdem zu einem Rohrbruch gekommen. Der Vermieter behauptete nun, das allein könne nicht Ursache der Feuchtigkeitsschäden sein. Die Mieterin habe einen Duschvorhang so angebracht, dass das Spritzwasser auf den Boden getropft sei. Die Mieterin dagegen stellte klar, dass der Vorhang sachgemäß angebracht worden sei, nachdem die ursprüngliche Duschumrandung zusammengebrochen war. Das Gericht stellte fest, dass der Vermieter die Mitverursachung nicht bewiesen habe. Das Anbringen eines Duschvorhangs sei üblich. Die Mieterin habe darauf vertrauen können, dass der geflieste Boden durch übliches Spritzwasser keinen Schaden nehmen würde. Außerdem habe der Vermieter eine Feuchtigkeitssperre einbauen oder auf die besondere Gefahr hinweisen müssen.
Knut Unger, MieterInnenverein Witten | |
Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain. - TOP THEMEN - Ueber uns - Positionen - Vor Ort in Witten - RECHT, RAT UND TIPPS - Habitat-News - Bibliothek - Service - |