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Witten, Deutschland, 30.01.2004
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Viterra muss reparieren
Zur Schimmelsanierung am Hardel verurteilt
In einem Prozess von Wittener Mietern gegen die Viterra wurde die Vermietungsgesellschaft dazu verurteilt, umfangreiche Feuchtigkeitsschäden in einer Wohnung am Hardel zu beseitigen. Die Mieter dürfen die Miete um 50 % mindern.
Äußerlich machen die Häuser einen vernachlässigten Eindruck. Seit etlichen Jahren leidet ein Mieter-Ehepaar unter massivem Schimmelbefall in sämtlichen Räumen. Der Mieterverein forderte Viterra seit 2001 immer wieder zur Sanierung auf. Viterra behauptete, verantwortlich für die Schäden sei das Lüftungsverhalten der Mieter. 2002 stellte das Lorenz-Institut eine „gesundheitliche Gefährdung“ fest und empfahl: „Die betroffenen Räume sollten bis zur Sanierung besser nicht zu Wohnzwecken benutzt werden“.
Die Mieter waren verzweifelt. Auf eine kleine Rente angewiesen, konnte sich das Ehepaar keinen Umzug leisten und Viterra verweigerte nach wie vor jede Einsicht. Da konnte der Mieterverein nur zur Klage raten. Im November 2003 hatte diese Klage Erfolg. Das vom Gericht bestellte Gutachten bestätigte die gesundheitsgefährdenden Schäden. In den meisten Zimmern liegen die Ursachen in der schlechten Dämmung in Verbindung mit dem Einbau von Iso-Fenstern und notdürftig ausgebesserten Schäden in der Bausubstanz. Diese Schwächen, so der Gutachter, stellen ein hohes Risiko für das Auftreten von Feuchtigkeitsschäden dar. Das Gericht begnügte sich mit der Feststellung, dass die Schäden zumindest „auch bauseitige Ursachen“ haben.
Nun warten die Mieter darauf, dass der Vermieter - inzwischen ist MIRA der Eigentümer - die Wohnung repariert. Nach Ansicht des MieterInnenvereins kann es damit nicht getan sein. Die Häuser müssen saniert werden und eine hinreichende Wärmedämmung erhalten.
AG Witten 15 C 425/02 Redaktion, MieterInnenverein Witten
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