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Artikel in: Wittener Urteile zu Mietrecht und Wohnen

--- 9 Einträge gefunden --- Klicken Sie auf die Titel ---

MieterInnenverein Witten 11.02.2008

Drei Könige: Mieterverein begrüßt Minderungsurteil

Der Mieterinnenverein Witten hat das Urteil des Wittener Amtsgerichtes zur Mietminderung an "Drei Könige" begrüßt. "Das Urteil unterstreicht, dass auch Mieter bei Baumaßnahmen in ihrem Umfeld nicht völlig rechtlos sind", sagt Vereinsprecher Knut Unger. "Es erinnert Vermieter daran, dass sie rechtzeitig eine Wohnwertminderung ihrer Immobilien durch Baumaßnahmen verhindern müssen und mahnt die Stadtplanung, die Interessen von Nachbarn nicht deshalb zu vernachlässigen weil sie Mieter sind. Vor allem zeigt das Urteil aber auch, dass Mietergärten zur Wohnung gehören können obwohl sie nicht im Mietvertrag stehen.

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MieterInnenverein Witten 10.02.2008

Amtsgericht: Einzelhandelsansiedlung an Drei Könige rechtfertigt Mietminderung

In einem langen Rechtstreit um Mietminderungen an der Straße „Drei Könige“ hat der Vermieter, die Immeo Wohnbau GmbH, den Kürzeren gezogen. Im Januar entschied das Amtsgericht Witten: Die Mieter/innen (ein Paar mit Kind) haben ihre Miete seit 2000 zurecht gemindert, da die damals hin-ter den Häusern errichteten Einzelhandelsmärkte die Nutzbarkeit der zu den Wohnungen gehörenden Gärten beeinträchtigen.
2 C 341/07 AG Witten, Urteil vom 10.01.2008

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MieterInnenverein Witten 31.03.2006

Schimmelpilzurteile in Witten

Im diesjährigen langen Winter kam es wieder vermehrt zu Ärger mit Schimmelpilzen
in der Wohnung. Regelmäßig behaupten Vermieter, der Mieter heize und lüfte falsch. Die für Witten zuständigen Gerichte haben jedoch in mehreren Fällen bestätigt, dass bei unzureichend wärmegedämmten Wänden der Vermieter für die Schäden verantwortlich ist.

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MieterInnenverein Witten 30.01.2004

Viterra muss reparieren

In einem Prozess von Wittener Mietern gegen die Viterra wurde die Vermietungsgesellschaft dazu verurteilt, umfangreiche Feuchtigkeitsschäden in einer Wohnung am Hardel zu beseitigen. Die Mieter dürfen die Miete um 50 % mindern.
Äußerlich machen die Häuser einen vernachlässigten Eindruck. Seit etlichen Jahren leidet ein Mieter-Ehepaar unter massivem Schimmelbefall in sämtlichen Räumen. Der Mieterverein forderte Viterra seit 2001 immer wieder zur Sanierung auf. Viterra behauptete, verantwortlich für die Schäden sei das Lüftungsverhalten der Mieter. 2002 stellte das Lorenz-Institut eine „gesundheitliche Gefährdung“ fest und empfahl: „Die betroffenen Räume sollten bis zur Sanierung besser nicht zu Wohnzwecken benutzt werden“.

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MieterInnenverein Witten 23.01.2004

Mietspiegel kann nicht durch Vergleichswohnungen ersetzt werden

Der qualifizierte Mietspiegel in Witten ist das maßgebliche Instrument zur Begründung einer Mieterhöhung. Er kann nicht durch Vergleichswohnungen ersetzt werden. Das stellte das Amtsgericht Witten erneut in einem Urteil zu Gunsten von Mitgliedern des MieterInnenvereins fest. (AG Witten 3 C 368/02).

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MieterInnenverein Witten 12.01.2004

Hauswartkosten nicht belegt

Der Thyssen-Konzern hat Wittener Mietern offenbar überhöhte Hausmeisterkosten berechnet. Das wurde bei einer Zeugenvernehmung vor dem Amtsgericht deutlich. (AG Wit 3 C 448/02)

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MieterInnenverein Witten 11.02.2003

Nach dem Auszug wollte Vermieter zur Kasse bitten

Über 7000 Euro Schadensersatz forderte ein Vermieter von einem Mitglied des MieterInnenvereins in der Annenstraße. Seine ehemalige Mieterin, so behauptete der Vermieter, habe einen Feuchtigkeitssschaden mitverursacht. Das Amtsgericht Witten wies die Klage ab.

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MieterInnenverein Witten 24.02.2002

Fahrrad darf im Flur hängen

Sein teures Liegerad auch weiterhin im Flur aufhängen darf ein Mitglied des MieterInnenvereins auf Beschluss des Wittener Amtsgerichtes.

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MieterInnenverein Witten 04.09.2000

Kein Eigenbedarf am Hee

Einen Räumungsprozess auch in zweiter Instanz gewonnen haben Mitglieder des MieterInnenvereins aus Heven. Der angebliche Eigenbedarf des Vermieters - eines Arztes - für ein ganzes Mehrfamilienhaus scheiterte an einer Zeugenaussage vor dem Landgericht.

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