MieterInnenverein Witten

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Witten, Deutschland, 16.08.2008

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Nutzerwechselkosten sind vom Vermieter zu zahlen

Bei Ein- oder Auszug aus der Wohnung werden von der Abrechnungsfirma oftmals Kosten für Zwischenablesung/Nutzerwechselgebühr erhoben. Bei diesen Kosten handelt es sich nach der Entscheidung BGH (VIII ZR 19/97) um Verwaltungskosten, welche nicht vom Mieter zu zahlen sind.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

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