MieterInnenverein Witten |
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Witten, Deutschland, 16.08.2008Nutzerwechselkosten sind vom Vermieter zu zahlenBei Ein- oder Auszug aus der Wohnung werden von der Abrechnungsfirma oftmals Kosten für Zwischenablesung/Nutzerwechselgebühr erhoben. Bei diesen Kosten handelt es sich nach der Entscheidung BGH (VIII ZR 19/97) um Verwaltungskosten, welche nicht vom Mieter zu zahlen sind.
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