MieterInnenverein Witten |
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Witten, Deutschland, 15.08.2008Wasser nach WohnflächeDie Wasserkosten dürfen nach der Wohnfläche verteilt werden. Eine Umlage nach Verbrauch kann von den Mietern erst dann gefordert werden, wenn alle Wohnungen im Haus mit einer Wasseruhr ausgestattet sind. Dies hat der BGH mit seiner Entscheidung (BGH VIII ZR 188/07) ausdrücklich klargestellt.
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