MieterInnenverein Witten |
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Witten, Deutschland, 16.09.2007BGH: Klausel zur Auszugsrenovierung unwirksamDie Klausel "Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben", ist unwirksam. Das entscheid der Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 316/06).Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB): "Eine Endrenovierungsklausel im Mietvertrag benachteiligt den Mieter unangemessen. Sie verpflichtet ihn, unabhängig von seiner Wohndauer und vom Zeitpunkt seiner letzten Schönheitsreparaturen immer beim Auszug zu renovieren." Das habe der Bundesgerichtshof schon in früheren Entscheidungen zur Tapetenklausel (BGH VIII ZR 152/05 und BGH VIII ZR 109/05) und zur Auszugsrenovierung (BGH VIII ZR 308/02 und BGH VIII ZR 335/02) festgestellt. Gleichzeitig forderte Rips alle Mieter auf, ihren Mietvertrag prüfen zu lassen, ob sie zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind oder nicht. "Die Prüfung durch den Mieterverein kann helfen, bares Geld zu sparen." Redaktion, MieterInnenverein Witten | Rubriken |
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