MieterInnenverein Witten

HOME -> de -> recht -> urteile -> sonst> 10-02-2012

TOP THEMEN

Ueber uns

Positionen

Vor Ort in Witten

RECHT, RAT UND TIPPS

Urteile

Urteile Witten

LG Bochum

andere Gerichte

Rat & Tipps

Wohnen & Sozialrecht

Zweite Miete

Wohnen & Verbraucher

Fragen & Antworten

Habitat-News

Bibliothek

Service

 

RSS News Feed

 

Witten, Deutschland, 16.09.2007

>> DRUCKVERSION

BGH: Klausel zur Auszugsrenovierung unwirksam

Die Klausel "Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben", ist unwirksam. Das entscheid der Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 316/06).

Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB): "Eine Endrenovierungsklausel im Mietvertrag benachteiligt den Mieter unangemessen. Sie verpflichtet ihn, unabhängig von seiner Wohndauer und vom Zeitpunkt seiner letzten Schönheitsreparaturen immer beim Auszug zu renovieren." Das habe der Bundesgerichtshof schon in früheren Entscheidungen zur Tapetenklausel (BGH VIII ZR 152/05 und BGH VIII ZR 109/05) und zur Auszugsrenovierung (BGH VIII ZR 308/02 und BGH VIII ZR 335/02) festgestellt. Gleichzeitig forderte Rips alle Mieter auf, ihren Mietvertrag prüfen zu lassen, ob sie zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind oder nicht. "Die Prüfung durch den Mieterverein kann helfen, bares Geld zu sparen."

Redaktion, MieterInnenverein Witten

Rechte

Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain.
(c) Knut Unger 2004-06

TOP THEMEN - Ueber uns - Positionen - Vor Ort in Witten - RECHT, RAT UND TIPPS - Habitat-News - Bibliothek - Service -