MieterInnenverein Witten |
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Witten, Deutschland, 13.02.2006BGH: Geld zurück bei irrtümlicher NachzahlungDer Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Wer irrtümlich eine Nachforderung aus einer verspäteten Nebenkostenabrechnung zahlt, kann sein Geld zurückfordern. Voraussetzung ist, dass der Mieter die Nachforderung in Unkenntnis der 12-monatigen Ausschlussfrist gezahlt hat.
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