MieterInnenverein Witten

HOME -> de -> recht -> urteile -> sonst> 30-07-2010

TOP THEMEN

Termine

Ueber uns

Positionen

Vor Ort in Witten

RECHT, RAT UND TIPPS

Urteile

Urteile Witten

LG Bochum

andere Gerichte

Rat & Tipps

Wohnen & Sozialrecht

Zweite Miete

Wohnen & Verbraucher

Fragen & Antworten

Habitat-News

Bibliothek

Service

 

RSS News Feed

 

Witten, Deutschland, 13.02.2006

>> DRUCKVERSION

BGH: Geld zurück bei irrtümlicher Nachzahlung

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Wer irrtümlich eine Nachforderung aus einer verspäteten Nebenkostenabrechnung zahlt, kann sein Geld zurückfordern. Voraussetzung ist, dass der Mieter die Nachforderung in Unkenntnis der 12-monatigen Ausschlussfrist gezahlt hat.

Seit der Mietrechtsreform 2001 gilt: Der Vermieter muss seine Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode vorlegen. Rechnet er später ab, kann er keine Nachzahlungen verlangen.

Viele Mieter wissen über die 12-Monatsfrist nicht Bescheid und zahlen in Unkenntnis der Rechtslage verspätete Nahzahlungsforderungen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet wären. Der BGH hat jetzt klargestellt, dass der Mieter in diesen Fällen seine Zahlung zurückverlangen kann.

Redaktion, MieterInnenverein Witten

Abrechung

Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain.
(c) Knut Unger 2004-06

TOP THEMEN - Termine - Ueber uns - Positionen - Vor Ort in Witten - RECHT, RAT UND TIPPS - Habitat-News - Bibliothek - Service -