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DOSSIER: Urteile Wohnungsmangel

Schäden, Mängel, Mietminderung

 

Artikel in DOSSIER: Urteile Wohnungsmangel

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Mieterforum Ruhr 08.03.2008

Vorsicht bei eigenmächtigen Reparaturaufträgen

Zum Jahresanfang berichteten die Medien über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH VIII ZR 222/06). Danach können Mieter von ihrem Vermieter keinen Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen, wenn sie eigenmächtig einen Mangel in der Wohnung beseitigen lassen. Die Mieter hatten die Heizung durch einen Installateur reparieren lassen und von ihrem Vermieter die Erstattung der Rechnung gefordert.

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MieterInnenverein Witten 11.02.2008

Drei Könige: Mieterverein begrüßt Minderungsurteil

Der Mieterinnenverein Witten hat das Urteil des Wittener Amtsgerichtes zur Mietminderung an "Drei Könige" begrüßt. "Das Urteil unterstreicht, dass auch Mieter bei Baumaßnahmen in ihrem Umfeld nicht völlig rechtlos sind", sagt Vereinsprecher Knut Unger. "Es erinnert Vermieter daran, dass sie rechtzeitig eine Wohnwertminderung ihrer Immobilien durch Baumaßnahmen verhindern müssen und mahnt die Stadtplanung, die Interessen von Nachbarn nicht deshalb zu vernachlässigen weil sie Mieter sind. Vor allem zeigt das Urteil aber auch, dass Mietergärten zur Wohnung gehören können obwohl sie nicht im Mietvertrag stehen.

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MieterInnenverein Witten 10.02.2008

Amtsgericht: Einzelhandelsansiedlung an Drei Könige rechtfertigt Mietminderung

In einem langen Rechtstreit um Mietminderungen an der Straße „Drei Könige“ hat der Vermieter, die Immeo Wohnbau GmbH, den Kürzeren gezogen. Im Januar entschied das Amtsgericht Witten: Die Mieter/innen (ein Paar mit Kind) haben ihre Miete seit 2000 zurecht gemindert, da die damals hin-ter den Häusern errichteten Einzelhandelsmärkte die Nutzbarkeit der zu den Wohnungen gehörenden Gärten beeinträchtigen.
2 C 341/07 AG Witten, Urteil vom 10.01.2008

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MieterInnenverein Witten 30.01.2004

Viterra muss reparieren

In einem Prozess von Wittener Mietern gegen die Viterra wurde die Vermietungsgesellschaft dazu verurteilt, umfangreiche Feuchtigkeitsschäden in einer Wohnung am Hardel zu beseitigen. Die Mieter dürfen die Miete um 50 % mindern.
Äußerlich machen die Häuser einen vernachlässigten Eindruck. Seit etlichen Jahren leidet ein Mieter-Ehepaar unter massivem Schimmelbefall in sämtlichen Räumen. Der Mieterverein forderte Viterra seit 2001 immer wieder zur Sanierung auf. Viterra behauptete, verantwortlich für die Schäden sei das Lüftungsverhalten der Mieter. 2002 stellte das Lorenz-Institut eine „gesundheitliche Gefährdung“ fest und empfahl: „Die betroffenen Räume sollten bis zur Sanierung besser nicht zu Wohnzwecken benutzt werden“.

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MieterInnenverein Witten 10.01.2004

Schimmel: Vermieter muss aufklären

Erfordert der bauliche Zustand einer Wohnung ein besonders intensives Lüftungsverhalten der Mieter, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, dann muss der Vermieter die Mieter auf die besonderen Anforderungen hinweisen. Unterlässt er dies, haben die Mieter einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel und sind zur Mietminderung berechtigt. (LG Bochum, 10 S 52/02)

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Mieterforum Ruhr 01.04.2003

Neubaufeuchte

MieterInnen sind nicht verpflichtet, Neubaufeuchte durch überdurchschnittliches Heizen und Lüften auszugleichen.

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(c) Knut Unger 2004-06

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