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DOSSIER: Urteile zur Miete

Miete und Mietererhöhung

 

Artikel in DOSSIER: Urteile zur Miete

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MieterInnenverein Witten 15.05.2008

BGH schafft Abrechnungssicherheit

Mit Urteil vom 13.2.2008 (VIII ZR 190/06) hat der BGH bestätigt, dass eine Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigiert werden darf. Nach § 556 BGB hat der Vermieter nach Ende des Abrechnungszeitraumes zwölf Monate Zeit, die Abrechnung zu erstellen und ggf. zu korrigieren.

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MieterInnenverein Witten 17.06.2006

Mieterverein hält Urteil für verfehlt

In einem Berufungsverfahren wegen einer Mieterhöhung in Witten hat das Landgericht Bochum den Wittener Mietspiegel von 2001 als nicht-qualifiziert bewertet. Der MieterInnenverein hält das Urteil für verfehlt.

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MieterInnenverein Witten 23.01.2004

Mietspiegel kann nicht durch Vergleichswohnungen ersetzt werden

Der qualifizierte Mietspiegel in Witten ist das maßgebliche Instrument zur Begründung einer Mieterhöhung. Er kann nicht durch Vergleichswohnungen ersetzt werden. Das stellte das Amtsgericht Witten erneut in einem Urteil zu Gunsten von Mitgliedern des MieterInnenvereins fest. (AG Witten 3 C 368/02).

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MieterInnenverein Witten 07.01.2003

Qualifizierter Mietspiegel

Der Vermieter muss bei Existenz eines qualifizierten Mietspiegels in seinem Mieterhöhungsverlangen Wohnungs-Angaben nach diesem Mietspiegel auch dann mitteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützt. Fehlen diese Angaben, ist das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam. LG München, WM 8/2002

 

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