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Witten, Deutschland, 12.10.2007

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Feuchte und Schimmel - Beispiele aus der Praxis

Sie sehen hässlich aus und verbreiten einen muffigen Geruch. Sie gefährden das Wohnklima und das Klima zwischen Mieter und Vermieter. Sie sind lästig und zäh und überwinden auch so manche "chemische Keule", wenn nicht die wirklichen Ursachen gefunden und ausgeräumt werden.

Kommt es in der Wohnung zu Schimmelbildung, wird häufig der Mieter dafür verantwortlich gemacht. In der Tat kann falsches Heizen und Lüften zu Feuchtigkeitsschäden beitragen. Wie diese Beispiele aus der Praxis zeigen, liegt aber sehr häufig ein baulicher Mangel vor. Hier hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung und Reparatur.

Feuchtes Mauerwerk

In einer Erdgeschosswohnung hat sich die Tapete an einigen Wänden in der Nähe der Sockelleiste abgelöst und zeigt Schimmelpilzbefall. Als Ursache wurde im Mauerwerk kapillar aufsteigende Bodenfeuchtigkeit erkannt, die Räume im darunter liegenden Keller waren bis zur Kellerdecke durchfeuchtet, der Putz zeigte Salzausblühungen und war bereits großflächig abgebröckelt. Hier liegt eindeutig ein baulicher Mangel vor. Alle Versuche, den Schaden durch verändertes Heiz- und Lüftungsverhalten in den Griff zu bekommen sind zum Scheitern verurteilt. Die einzige Möglichkeit besteht darin, das Gebäude professionell trockenzulegen, damit die durchfeuchteten Wandbereiche austrocknen können.

Verstopftes Regenfallrohr

In einem anderen Fall lief Regenwasser aus einem verstopften Regenfallrohr heraus und floss über lange Zeit über die Fassade nach unten ab. Der Vermieter, weit entfernt vom Objekt in Süd-deutschland ansässig, ließ sich reichlich Zeit mit der Reparatur. So wurde die Fassade großflächig massiv durchfeuchtet und ließ auf der Wandinnenseite die Schimmelpilze prächtig gedeihen. Auch hier ist es vollkommen aussichtslos, durch verstärktes Heizen und Lüften gegen die Wanddurchfeuchtung anzukämpfen. Nur die Reparatur des Regenfallrohres kann den gewünschten Erfolg bringen.

Verschimmelter Schrank

Ein Mieter hatte seinen Kleiderschrank an einer Außenwand im Schlafzimmer aufgebaut. Kurze Zeit nach dem Einzug waren die Rückwand des Kleiderschrankes und selbst große Teile der darin befindlichen Kleider massiv vom Schimmel befallen. Ursache war in diesem Falle eine unzureichende Wärmedämmung der Außenwand. Infolge dessen hatte sich die Raumluft im Spalt zwischen Kleiderschrank und Wand sowie im Schrank selbst sehr stark abgekühlt. Kalte Luft kann aber sehr viel weniger Feuchtigkeit aufnehmen als warme Luft. Hierdurch steigt der Wert für die relative Luftfeuchtigkeit stark an und es kann sogar teilweise Luftfeuchtigkeit an Oberflächen, z.B. den eingelagerten Kleidern oder dem Schrank selbst kondensieren. Auch in diesem Falle liegt also ein baulicher Mangel vor. Denn die Isolierung der Außenwand war so schlecht, dass auch bei zumutbarem Heizen und Lüften, der Schaden auftreten muss. Ein Umstellen der Möbel kann der Vermieter in diesem Fall nicht verlangen. Denn von einem normal gebrauchstauglichen Raum darf erwartet werden, dass er wie gewohnt mit Möbeln eingerichtet werden kann.

Wärmebrücken

Bei einer Mieterin zeigte sich kurz dem nach Einbau von modernen Kunststofffenstern mit Wärmeschutzverglasung ein Schimmelschaden an einer Außenwandecke, sowie im Bereich des Fenstersturzes und entlang der Zimmerdecke. Die Wohnung wurde nach oben durch eine nicht wärmeisolierte Betondecke gegen den unbeheizten Dachraum abgeschlossen. Hier zeigt sich, dass Wärmeschutzmaßnahmen immer sorgfältig aufeinander abgestimmt sein müssen, sonst besteht, wie im hier geschilderten Fall, die Gefahr von Bauschäden. Die Lösung des Problems kann nun nicht dadurch herbeigeführt werden, ständig die Fenster geöffnet zu halten und verstärkt zu heizen. Vielmehr muss nach Austausch der Fenster auch die Wärmedämmung der Außenwände und der obersten Geschossdecke entsprechend verbessert werden.

Redaktion, MieterInnenverein Witten

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