MieterInnenverein Witten |
|---|
HOME -> de -> recht -> nebenkosten -> abrechnung> 10-02-2012 |
|
|
Witten, Deutschland, 28.02.2009BGH zu Abrechnungsfrist: Zugang beim Mieter entscheidendDie Abrechnungen von Heiz- und Nebenkosten müssen binnen 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode erstellt werden. Diese Frist wird nur eingehalten, wenn die Abrechnung auch tatsächlich beim Mieter vorliegt. Dabei reicht es nicht aus, wenn der Vermieter die Unterlagen innerhalb der Zwölfmonatsfrist bei der Post aufgegeben hat. Entscheidend ist allein, wann der Mieter die Post erhält. Abrechnungen für das Kalenderjahr 2007 beispielsweise mussten spätestens am 31. Dezember 2008 bei den Mietern eingetroffen sein. Auf später eingehende Abrechnungen müssen Mieter keine Nachzahlungen leisten.
| Rubriken |
Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain. - TOP THEMEN - Ueber uns - Positionen - Vor Ort in Witten - RECHT, RAT UND TIPPS - Habitat-News - Bibliothek - Service - |