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Artikel in: Arbeitslosengeld und Sozialhilfe

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MieterInnenverein Witten 11.05.2010, pdf

Hartz IV: Widerspruch gegen zu geringe Kosten der Unterkunft einlegen

Der MieterInnenverein empfiehlt allen betroffen Mieter/innen, ihre Hartz IV- und Grundsicherungsbescheide zu prüfen. Wurden die Kosten der Unterkunft oder Heizung nach dem 1.1.2010 nicht in voller Höhe übernommen, sollten die Betroffenen umgehend Widerspruch einlegen und sich dabei auf die geltenden Wohnraumnutzungsbestimmungen berufen.

Document: MieterInnenverein WItten: "Tabelle Richtwerte Kosten der Unterkunft in Witten - Abweichungen Jobagentur und MV Witten", , 2010, pdf
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MieterInnenverein Witten 31.03.2010

Mieterverein fordert 5 qm mehr für Erwerbslose

Der MieterInnenverein Witten fordert die Stadt und die JobAgentur EN auf, die seit dem 1. Januar 2010 geltende neue Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung der "angemessenen Wohnflächen" bei den Kosten der Unterkunft für BezieherInnen von Leistungen nach SGB II (ALG II) und Grundsicherung (SGB XII) unverzüglich umzusetzen. Gegenwärtig, so der Verein, werde die Wohnfläche für die LeistungsbezieherInnen auf Werte begrenzt, die nach den neuen Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes (WNB) um 5 Quadratmeter zu niedrig liegen. Mitverantwortlich für diese Situation seien Arbeitshinweise des Landes-Sozialministeriums MAGS, die sich im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung befinden.

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Mieterforum Ruhr 04.12.2009

Keine Kündigung wegen Zahlungsverzug durch ARGE

Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin strebt an, dass die Miete von Langzeitarbeitslosen direkt von der ARGE an den Vermieter gezahlt werden soll. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, dass auch Vermieter sich auf eine Umsetzung nicht so recht freuen können.

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Mieterforum Ruhr 01.09.2009

Mieter-Anwalt schrieb Ratgeber zu Hartz IV

Gemeinsam mit dem Mieterbund-Präsidenten Dr. Franz-Georg Rips hat Rechtsanwalt Holger Gautzsch, Rechtsberater im Mieterverein Dortmund, einen Ratgeber veröffentlicht. Das Thema: Wohnkostenübernahme im Sozialgesetzbuch II (SGB II), besser bekannt als Hartz IV-Gesetz. Das Fachbuch (nicht nur für Fachleute) ist für 6,90 Euro im Mieterverein oder im Buchhandel erhältlich.

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Mieterforum Ruhr 01.09.2009

Hartz IV: Tatsächliche Heizkosten müssen übernommen werden

Die Grundsicherung nach dem SGB II - im Volksmund Hartz IV genannt - lässt eine Pauschalierung der Heizkosten nicht zu. Die laufenden Leistungen für Heizung sind grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

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MieterInnenverein Witten 14.08.2009

Hartz IV im EN-Kreis: Neue Grenzen für die Unterkunftskosten

Die Jobagentur EN hat zum 1. Juli – ohne Beratung mit den Sozialberatungsstellen und dem Sozialausschuss - neue Regelungen zu den „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ für Arbeitslose (SGB II) erlassen. Diese Regelungen führen vor allem für Alleinstehende zu Verschlechterungen. Ihnen stehen nur noch 45 statt bislang 48 qm zu. Und damit sinken auch die "Angemessenheitsgrenzen" für die Miete und die Nebenkosten. Der Arbeitslosenberatung sind bereits erste Betroffene bekannt. Unter anderem werden Nebenkostennachforderungen nicht mehr akzeptiert, die nach den bisherigen Regelungen in Ordnung gewesen wären.

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MieterInnenverein Witten 24.02.2009

Abtretung von Hartz-Miete?

Grundsätzlich zahlen auch EmpfängerInnen von ALG II oder Grundsicherung ihre Miete und Nebenkosten selbst. Niemand kann ohne Grund verlangen, dass das geändert wird. Auch Erwerbslose sind mündige Bürger. Wenn man allerdings mit seiner Miete leicht in Rückstand gerät, kann es von Vorteil sein, wenn man die Jobagentur bittet, die Zahlung an den Vermieter direkt zu erledigen. Das kann der/die Hilfeemfängerin aber freiwillig entscheiden und auch widerrufen. Eine Abtretung der ALG II-Ansprüche an den Vermieter ist dazu nicht erforderlich.

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MieterInnenverein Witten 10.04.2008

Hartz IV: Bundessozialgericht begrenzt die Kürzung von Heizkosten

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts können zahlreiche Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung auf eine Korrektur ihrer Bescheide zur Übernahme der Heizkosten hoffen. Denn die Job-Agentur hat in zahlreichen Fällen zu hohe Anteile für die Warmwasserkosten von den Heizkosten abgezogen. Der MieterInnenverein rät Betroffen zum Widerspruch und fordert von der JobAgentur EN eine unbürokratische Rückerstattung der zuviel gekürzten Beträge.

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MieterInnenverein Witten 10.04.2008, pdf

SGB II/XII: Warmwasserkosten stark gekürzt? Jetzt Widerspruch einlegen!

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind die Kosten Warmwassererwärmung nur mit 6,22 Euro Monat im Regelsatz enthalten. Wer mehr abgezogen wurde, sollte schleunigst Widerspruch einlegen und auch rückwirkend eine Korrektur verlangen. Dazu haben wir einen kleinen Ratgeber mit Musterwiderspruch.

Document: MieterInnenverein Witten: "Ratgeber Hartz IV AKTUELL: Heizkosten & Warmwasser", , 2008, pdf
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Mieterforum Ruhr 08.03.2008

Kostensenkungsaufforderungen: Wohnungsangebot muss da sein

Das Landessozialgericht NRW in Essen hat die Praxis in Bochum und vielen anderen Städten, die Mietobergrenzen für ALG-II-Empfänger nach dem örtlichen Mietspiegel und die Wohnungsgröße in Anlehnung an die Regelungen des Sozialen Wohnungsbaus zu bilden, gebilligt. Die Klage einer Hartz-IV-Abhängigen, die gefordert hatte, die Regelungen der Ausführungsbestimmungen NRW zum Wohnungsbindungsgesetzes oder der Wohnraumförderungsbestimmungen zugrunde zu legen, wurde abgewiesen.
Wichtig war für das Gericht allerdings, dass es auch tatsächlich ein ausreichendes Wohnungsangebot in dieser Größe und zu diesem Preis im jetzigen sozialen Umfeld der Mieterin gibt. Das hatte die ARGE allerdings durch eine Vielzahl entsprechender Angebote nachgewiesen.

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