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Urteile nach Themen Nach dem Gesetz kann der Vermieter wegen Zahlungsverzugs FRISTLOS kündigen, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Nach einer Entscheidung des BGHs gilt diese "Zwei-Monatsmieten-Grenze" aber nicht für eine ORDENTLICHE Kündigung mit Kündigungsfrist. Die kann der Vermieter schon aussprechen, wenn der Mietrückstand nur eine Monatsmiete beträgt. Lediglich bei Rückständen von weniger als einer Monatsmiete und einer Verzugsdauer von weniger als einem Monat ist die Kündigung ausgeschlossen. >> Mehr lesen >> zur Rubrik Wittener Urteile zu Mietrecht und Wohnen Der Mieterinnenverein Witten hat das Urteil des Wittener Amtsgerichtes zur Mietminderung an "Drei Könige" begrüßt. "Das Urteil unterstreicht, dass auch Mieter bei Baumaßnahmen in ihrem Umfeld nicht völlig rechtlos sind", sagt Vereinsprecher Knut Unger. "Es erinnert Vermieter daran, dass sie rechtzeitig eine Wohnwertminderung ihrer Immobilien durch Baumaßnahmen verhindern müssen und mahnt die Stadtplanung, die Interessen von Nachbarn nicht deshalb zu vernachlässigen weil sie Mieter sind. Vor allem zeigt das Urteil aber auch, dass Mietergärten zur Wohnung gehören können obwohl sie nicht im Mietvertrag stehen.
>> Mehr lesen >> zur Rubrik Urteile des Landgerichts Bochum Im diesjährigen langen Winter kam es wieder vermehrt zu Ärger mit Schimmelpilzen
in der Wohnung. Regelmäßig behaupten Vermieter, der Mieter heize und lüfte falsch. Die für Witten zuständigen Gerichte haben jedoch in mehreren Fällen bestätigt, dass bei unzureichend wärmegedämmten Wänden der Vermieter für die Schäden verantwortlich ist. >> Mehr lesen >> zur Rubrik Sonstige Rechtsprechung Miete, Wohnen, Soziales Urteile des Bundesgerichtshofs und des Amtsgerichts Dortmund klären die Frage, wann Mieter für Inkasso- und Rechtsanwaltskosten aufkommen müssen. >> Mehr lesen >> zur Rubrik Ratgeber und Tipps für Mieter Markus Metlich fragt:
Wann muss ich die Kosten für einen Kabelanschluss tragen?
Holger Gautzsch antwortet:
Grundsätzlich immer dann, wenn solche Kosten mietvertraglich vereinbart sind – z.B. als Betriebskostenposition – oder aber, da streiten sich die Juris-ten, die Neueinrichtung eines Kabelanschlusses als Modernisierung zu bewerten wäre. Diese Modernisierung muss geduldet werden, die Folgekosten gelten als Betriebskosten. Wichtig ist dabei, dass inbesonders bei länger existierenden Kabelanschlüssen die dafür anfallenden Kosten bereits Bestandteil der Miete (bei Sozialwohnungen der Kostenmiete) geworden sind, oder bereits Bestandteil der Betriebskosten sind. Zusätzliche Kosten dürfen dann nicht gefordert werden. Mietrechtlich kann bei Mietern, deren bisheriger Kabelanschluss mit einem Sperrfilter versehen war, eine Sondervereinbarung vorliegen, die weitere Kosten ausschließt.
>> Mehr lesen >> zur Rubrik Wohnungssuche in Witten Verlassen Sie sich bei Umzügen im EN-Kreis besser nicht auf die derzeitigen Grenzwerte für die Kosten der Unterkunft. Die JobAgentur EN verlangt, dass Sie vor jedem Umzug die Zustimmung der Behörde einholen. Nur dann wird Ihnen bei „Notwendigkeit“ auch ein Umzugskostenzuschuss gewährt. >> Mehr lesen >> zur Rubrik Arbeitslosengeld und Sozialhilfe Der MieterInnenverein empfiehlt allen betroffen Mieter/innen, ihre Hartz IV- und Grundsicherungsbescheide zu prüfen. Wurden die Kosten der Unterkunft oder Heizung nach dem 1.1.2010 nicht in voller Höhe übernommen, sollten die Betroffenen umgehend Widerspruch einlegen und sich dabei auf die geltenden Wohnraumnutzungsbestimmungen berufen. >> PDF DOWNLOAD >> zur Rubrik Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten In einem Rechtsstreit über Nebenkosten und ihre Abrechung haben Mieter aus der Körnerstraße in Witten einen gerichtlichen Erfolg gegen ihre Vermie-terin, die Kreishandwerkerschaft, errungen. Das Amtsgericht Witten wandte konsequent die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an und erklärte die Vermieter-Forderungen in mehreren Punkten für unbegründet. (Urt. v. 9.1.2009) >> Mehr lesen >> zur Rubrik Abgaben, Hauswart, Gartenpflege Bei Ein- oder Auszug aus der Wohnung werden von der Abrechnungsfirma oftmals Kosten für Zwischenablesung/Nutzerwechselgebühr erhoben. Bei diesen Kosten handelt es sich nach der Entscheidung BGH (VIII ZR 19/97) um Verwaltungskosten, welche nicht vom Mieter zu zahlen sind.
>> Mehr lesen >> zur Rubrik Heiz- und Nebenkosten Ende 2008 ist eine neue Heizkostenverordnung (HKVO) erlassen worden. Sie gilt für alle Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum am oder nach dem 01. Januar 2009 beginnt. Die wichtigste Änderung betrifft die Verteilung der Heizkosten. Sie wird für manche Mieter extrem teuer. >> Mehr lesen >> zur Rubrik Wohnen und Verbraucher Glaubt man den Stromversorgern, ist heute jeder Strom irgendwie Ökostrom. Die Stiftung Warentest und Öko-Test haben das riesige Angebot durchleuchtet. Und dabei so manchen Etikettenschwindel gefunden. Auch beim Preis-Leistungs-Verhältnis
gibt es Unterschiede. >> Mehr lesen >> zur Rubrik Häufige Fragen & Antworten Zum Kündigungsrecht des Mieters gibt es ein paar weitverbreitete, aber falsche Gerüchte, die eine Menge Geld kosten können, wenn man an sie glaubt. Susanne Flöter, Rechtsberaterin beim MieterInnenverein Witten, klärt auf. >> Mehr lesen >> zur Rubrik |