Quelle:

 

Bibliothek 2008, pdf

 

Ratgeber Hartz IV AKTUELL: Heizkosten & Warmwasser

by MieterInnenverein Witten, 2008

Nach einer Entscheidung des das Bundessozialgericht (BSG) (BSG v.27.02.2008 B 14/7b AS 64/06 R) ist eine Kürzung von Heizkosten um Warmwasseranteile zulässig, allerdings nur in der Höhe, in der solche Kosten bereits in die Regelleistung eingerechnet wurden. Das BSG ist der Auffassung dass die Regelleistung (im Jahr 2005) einen Kostenanteil von 6,22 € für Warmwasserzubereitung enthält.

   >> PDF DOWNLOAD

 


Kommentar

SGB II/XII: Warmwasserkosten stark gekürzt? Jetzt Widerspruch einlegen!

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind die Kosten Warmwassererwärmung nur mit 6,22 Euro Monat im Regelsatz enthalten. Wer mehr abgezogen wurde, sollte schleunigst Widerspruch einlegen und auch rückwirkend eine Korrektur verlangen. Dazu haben wir einen kleinen Ratgeber mit Musterwiderspruch.

Redaktion, MieterInnenverein Witten, Witten, Deutschland, 10.04.2008

Email des Autors: 
QUELL-VERSION: www.mvwit.de/pub/de/bibliothek~prints+080410144817.htm

 


Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain.
(c) Knut Unger 2004-06