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Kommentar
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind die Kosten Warmwassererwärmung nur mit 6,22 Euro Monat im Regelsatz enthalten. Wer mehr abgezogen wurde, sollte schleunigst Widerspruch einlegen und auch rückwirkend eine Korrektur verlangen. Dazu haben wir einen kleinen Ratgeber mit Musterwiderspruch.
Redaktion, MieterInnenverein Witten, Witten, Deutschland, 10.04.2008
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