Witten, Deutschland, 22.09.2007
Dabei sah es im Sommer noch ganz gut aus: Umweltminister Gabriel hatte vorgeschlagen, dem Mieter eine Mietkürzung zu erlauben, wenn der Vermieter bestimmte Energiesparstandards nicht einhält. Bislang nämlich darf der Mieter nur eins: Modernisierungen zahlen, egal ob sie gut oder schlecht sind. Selbst ordnungsrechtliche Vorschriften, wie die zur Nachrüstung veralteter Kesselanlangen oder zur Dämmung von Dach- und Kellerböden, kann der Mieter rechtlich nicht durchsetzen.
Die Vermieterverbände liefen Sturm gegen die Gabriel-Vorstöße. Am Ende blieb kaum etwas davon übrig. Immerhin gibt es langfristig eine Verfünffachung der Fördermittel für den Klimaschutz. Gleichzeitig soll aber auch der Verbrauchsanteil an den Heizkosten erhöht werden. Und das wird für allem für solche Mieter teuer, die in Wohnungen wohnen, die schlechter gedämmt sind als die der Nachbarn.
Solange der Klimaschutz ausschließlich durch Investorenförderung angetrieben wird, wenn keine soziale Gerechtigkeit bei der Verteilung der Lasten herrscht, können die notwendigen tiefgreifenden Veränderungen nicht durchgesetzt werden.
Knut Unger, MieterInnenverein Witten
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