Witten, Deutschland, 12.01.2004
Thyssen-Krupp hatte eine Ehepaar an der Dortmunder Str. auf Zahlung von über 1500 DM Betriebskosten verklagt. Darunter waren unter anderem fragwürdige Hausmeisterkosten. Ein als Zeuge geladener „Hauswart“ bekannte vor Gericht, dass er als „Servicemitarbeiter“ für alle 757 Thyssen-Wohnungen in Witten zuständig sei. Er erledige nicht nur Hauswartstätigkeiten, sondern auch Reparaturen. Auf der Grundlage der von Thyssen verlangten Hauswartskosten rechnete das Gericht die theoretischen Personalkosten des „Hauswarts“ aus: 98.000 DM pro Jahr. Von einem solchen Gehalt konnte der Mitarbeiter nur träumen.
„Die Klageforderung ist mangels Schlüssigkeit der Nebenkostenabrechnung nicht fällig“, stellte das Gericht fest. „Die Hauswartkosten sind in keiner Wiese nachzuvollziehen“. Die Mieter hatten die Nachzahlung mit Recht verweigert.
Redaktion, MieterInnenverein Witten
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