Witten, Deutschland, 12.06.2009
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Forderungen an die Parteien zu den Kommunalwahlen
Der Verkauf zahlreicher Wohnungen in Witten an die Finanz-Fonds, die hohe Erwerbslosigkeit, der Erneuerungsbedarf in den Wohnungsbeständen und der Demografische Wandel: All das erfordert eigentlich eine starke kommunale Wohnungspolitik. Für eine solche Politik gab es in den letzten Jahren aufgrund der kommunalen Haushaltsdefizite, der Beseitigung von Landesverordnungen und des Abschmelzens des sozial gebundenen Wohnungsbestandes immer weniger Mittel. Nun werden in Folge der Wirtschaftskrise die Steuereinnahmen der Stadt weiter drastisch sinken während die Sozialausgaben steigen werden. Zugleich wird die Sicherung eines guten und erschwinglichen Zusammenwohnens für alle BewohnerInnen noch wichtiger.
Der Bedarf an preisgünstigen Mietwohnungen im Neubau und im Bestand wird ebenso wachsen wie die Notwendigkeit, die bestehenden Wohnquartiere zu erhalten, energetisch zu erneuern und den sozialen Zusammenhang sowie das nachbarschaftliche Miteinander zu stärken.
Der neue Rat und der/die neue Bürgermeister/in müssen sich diesen Herausforderungen stellen. Dazu müssen sie die noch bestehenden öffentlichen Kapazitäten unbedingt erhalten, wohnungspolitische Schwerpunktsetzungen der letzten Jahre nachbessern, und auch bei Kooperationen das Soziale und die nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt stellen.
Zu den wohnungspolitische Hauptzielen der nächsten Wahlperiode gehören aus unserer Sicht:
(1) KOMMUNALE WOHNUNGSWIRTSCHAFT STÄRKEN
In der letzten Wahlperiode wurde ein Verkauf von Anteilen der Siedlungsgesellschaft vermieden. Allerdings wurden zeitweise überhöhte Ausschüttungen beschlossen und es wurden über 10 % des Wohnungsbestandes veräußert, - auch an regional berüchtigte Weiterverwerter. Forderungen nach einer Sozialcharta für die Siedlungsgesellschaft wurden nicht erfüllt. Inzwischen gibt es aber Versprechungen, dies nachzuholen. Immerhin widmet sich die Siedlungsgesellschaft verstärkt dem zukunftsweisenden Wohnungsbau und ist im Projekt „Soziale Stadt Annen“ engagiert.
Wir fordern:
- Der Verkauf von kommunalen Anteilen an der Siedlungsgesellschaft muss grundsätzlich
ausgeschlossen werden. Ebenso müssen größere Verkäufe aus dem Bestand des kommunalen Wohnungsunternehmens verhindert werden. Die Stadt soll ihre Tochter auch nicht durch überhöhte Ausschüttungen oder Gefälligkeitsleistungen "ausnehmen". Im Gegenzug sollen die Ziele der SGW im Sinne der Gemeinnützigkeit, der Stadt- und Sozialrendite stärker herausgestellt werden.
- Mieterschutz: Um die Mieter/innen der SGW „für alle Fälle“ abzusichern, sollen sich dieses Unternehmen gegenüber ihren Mietern vertraglich zu einer "Sozialcharta" verpflichten. In dieser Regelung sollen Eigenbedarfskündigungen nach einem eventuellen Verkauf der Wohnungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Sind Verkäufe geplant, sollen die Mieter frühzeitig (mindestens 6 Monate) darüber informiert werden und ein gemeinschaftliches Vorkaufsrecht erhalten. Dieser Vorschlag lag dem Aufsichtsrat bereits vor. Er sollte noch vor der Wahl umgesetzt werden.
- Zukunftsweisende Wohnprojekte: Auch nach Fertigstellung der Maßnahme am Preinsholz und der Bestandmaßnahmen in Rüdinghausen und Annen soll die Siedlungsgesellschaft zukunftweisende Wohnungsbauprojekte realisieren. Dabei sollte sie verstärkt potentielle NutzerInnen im Sinne gemeinschaftlicher Wohnprojekte einbeziehen. Ein Beispielprojekt auf eigenen oder städtischen Grundstücken sollte in den nächsten Jahren realisiert werden.
- Mitbestimmung: Die SGW sollte auch ein Vorbild an Transparenz und Demokratie sein.
Es sollte geprüft werden, ob auf Unternehmensebene ein Beirat eingerichtet werden, dem gewählte VertreterInnen der Mieter/innen und andere zivilgesellschaftliche Akteure angehören.
(2) WOHNQUARTIERE ERHALTEN UND ERNEUERN
Erhebliche Teile des Wohnungsbestandes in Witten genügen nicht mehr heutigen Bedürfnissen und sind zum Teil stark erneuerungsbedürftig. Die Probleme mit unterlassener Instandhaltung werden sich in den nächsten Jahren noch verschärfen. Große Anstrengungen sind erforderlich, die bestehenden Wohnungen klimagerecht zu sanieren ohne dass es zu einer Überforderung der Zahlungsfähigkeit der Mieter/innen kommt.
Die massenhaften Verkäufe und Einzelprivatisierungen von ehemaligen Werkswohnungsbeständen haben trotz der Bemühungen um zusätzlichen Mieterschutz zu Mieterverdrängungen, dem Verlust von Mietergärten, zu Nachbarschaftskonflikten, einer verschlechterten Wohnungsverwaltung und vor allem zu einer Verstärkung des Instandhaltungsstaus geführt.
Wir fordern:
- Die Stadt sollte die landesrechtlichen Möglichkeiten zur Wohnungspflege konsequent nutzen, um gegen Wohnungsmängel vorzugehen. Dabei kann sich die Stadt auf besonders gefährdete Bereiche konzentrieren und mit dem Mieterinnenverein kooperieren.
- Die Stadt sollte im Rahmen einer aktiven Wohnungsmarktbeobachtung bestimmte Quartiere auf Instandhaltungsprobleme und Erneuerungsbedarfe untersuchen. Im diesem Zusammenhang können auch Empfehlungen für wirtschaftliche Maßnahmen zur energetischen Verbesserung und zur Stärkung benachteiligter Standorte erarbeitet werden.
- Auch weiterhin müssen sozial und städtebaulich nicht gewünschte Entwicklungen in Privatisierungsgebieten (z.B. Überbauung von Mietergärten) verhindert werden.
- Begrüßenswert sind Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt "Soziale Stadt Annen". Auch in anderen Stadtteilen wäre ein quartiersorientierter Ansatz weiter zu entwickeln.
- In potentiellen "Stadtumbaugebieten" sowie bei allen Abriss- und größeren Umbaumaßnahmen sollten alle Bewohner/innen frühzeitig beteiligt werden.
(3) NEUBAU UND MODERNISIERUNG AM LOKALEN BEDARF AUSRICHTEN
In den letzten Jahren sind in großem Umfang öffentlich geförderte Wohnungen mit günstigen Mieten aus den Sozialbindungen gefallen. Das Angebot an zeitgemäßen sozialen Mietwohnungen in Witten erfüllt bei weitem nicht den Bedarf.
Im Zuge des "Masterplans Wohnen" im Rahmen der Entwicklung eines Stadtentwicklungskonzeptes "Witten 2020" wurde versäumt, eine ausreichend aussagekräftige quantitative Wohnraumbedarfsanalyse unter sozialen Gesichtspunkten vorzunehmen. Im Stadtentwicklungsprozess mussten wir einen verstärkten Trend zur Orientierung an den Bedürfnissen wohlhabender Schichten beobachten. Bei den Wohnbaulandausweisungen im neuen Flächennutzungsplan handelt es sich fast ausschließlich um Baugebiete für Eigentumsmaßnahmen.
Umweltfreundliche Maßnahmen im Bestand und im Neubau müssen sich an dem lokalen sozialen Bedarf orientieren und nicht an den Nachfragepotentialen einer zahlungskräftigen Minderheit.
Wir fordern:
- In einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept ist darzustellen, wie der zukünftige Bedarf an Wohnraum für alle Bedarfsgruppen nachhaltig befriedigt werden kann, ohne dass es zu weiteren Benachteiligungen, überhöhten Wohnkostenbelastungen oder der Entstehung von Problemquartieren kommt. Außerdem soll dargestellt werden, wie diese Bedarfsdeckung möglichst umweltfreundlich erfolgen kann und wie dabei die städtischen Sozialstrukturen sowie die Nachbarschaften gestärkt werden. Zur Vermeidung hoher Kosten für Untersuchungen sollte das Wohnraumversorgungskonzept handlungsorientiert erstellt werden und konkrete Maßnahmen u.a. der kommunalen Wohnungswirtschaft einbeziehen.
- Auch die kommunale Planungs- und Bodenpolitik kann und muss zu einer sozialen und nachhaltigen Wohnraumversorgung beitragen. Erforderlich ist eine bedarfsorientierte statt nachfrageweckende Bauleitplanung und eine bedarfsgerechte, vorsorgende kommunale Grundstückspolitik.
(4) NACHBARSCHAFTEN UND GEMEINSCHAFTLICHE WOHNFORMEN: SOZIALEN ZUSAMMENHANG FÖRDERN
Es wird zunehmend erforderlich, die (noch) bestehenden sozialen Zusammenhänge in der Stadt als besonders Potential zu begreifen und mit neuen Methoden zu stärken. Die Stadtverwaltung unterstützte in letzter Zeit Bemühungen zur Anregung gemeinschaftlicher und nachbarschaftlicher Wohnprojekte. Es wurde auch ein Ansprechpartner bei der Stadt geschaffen.
Einen verbindlichen und vorrangigen Stellenwert im Handeln der Stadt besitzt diese Orientierung aber nicht. In manchen Fällen wurden Potentiale zur Entwicklung gemeinschaftlicher Wohnprojekte in öffentlichen Interesse nicht genutzt (Beispiel Günnemann Kotten).
Wir fordern:
- Die Stadt soll gemeinschaftliche und nachbarschaftliche Wohnformen konsequent fördern, z.B. durch den Ausbau von Kontaktstellen oder durch die Übernahme von Beratungskosten.
Die Möglichkeiten der Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten
durch die Vergabe von städtischen Grundstücken/Gebäuden im Erbbaurecht sollen an Beispielen erprobt werden. Die Siedlungsgesellschaft sollte beispielhafte Projekte realisieren
(s.o.)
- Zur Förderung des sozialen Zusammenhangs gehört auch die Sicherung und Entwicklung der Gartennutzungen in Privatgärten, auf Grabeland und in Kleingartenanlagen.
- In Anlehnung an das Modell der Armutskonferenzen sollte eine "Sozialkonferenz" eingerichtet und eine entsprechende Berichterstattung entwickelt werden. Die Konferenz soll die klassischen Themen der Armutsberichterstattung mit starker Beachtung der sozialräumlichen Auswirkungen umfassen, darüber hinaus aber auch Aspekte der Pflege, der Gesundheit und der Bildung berücksichtigen.
(5) MIETSPIEGEL ÖKOLOGISCH WEITERENTWICKELN
Entgegen politischer Zusagen ist es in der letzten Wahlperiode nicht gelungen, einen neuen Mietspiegel für Witten zu erarbeiten. Gesprächsergebnisse mit dem MieterInnenverein über die Ausarbeitung einer mit der Haushaltlage vereinbaren vorläufigen Fortschreibung wurden nicht umgesetzt. In der Folge sind Mieterhöhungsverfahren wieder mit einem erheblichen Prozesskostenrisiko behaftet. Die Ausdifferenzierung der Wohnungsmärkte gerade auch hinsichtlich der Energiestandards wird nicht mehr hinreichend abgebildet. Der vermutliche Rückgang der Mieten in Teilsegmenten (50er und 60er Jahre, nicht modernisiert) wird nicht dargestellt.
Wir fordern:
- Bis spätestens Ende 2010 soll ein neuer qualifizierter Erhebungsmietspiegel veröffentlicht werden, der i. Bes. energetische Qualitätsunterschiede möglichst differenziert erfasst. Die Erstellung soll in Zusammenarbeit der Stadt im Zusammenarbeit mit Akteuren des Wohnungsmarktes erfolgen und mit dem kommunalen Haushaltsrecht vereinbar sein.
(6) ABDRÄNGUNG UND BENACHTEILIGUNG VON ERWERBSLOSEN VERMEIDEN
Es konnte (über den Kreis) erreicht werden, dass es in Witten durch „Hartz IV“ nicht zu den befürchteten massiven unmittelbaren Auswirkungen auf die Wohnungsversorgung von BezieherInnen von Transfereinkommen („Zwangsumzüge“ etc.) kam. Im Detail kam es allerdings auch bei den Kosten der Unterkunft und Heizung zu rechtswidrigen Entscheidungen. Außerdem zeichnet sich eine Spezialisierung mancher Vermieter auf Hartz IV Empfänger und eine Konzentration der Erwerbslosen an nachteiligen Standorten ab.
Wir fordern:
- Die Umsetzung der Regelungen für die Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII muss in jedem Einzelfall bedarfsdeckend und rechtskonform sein, was schon heute nicht immer so ist. Sie darf nicht zu Diskriminierungen und zu Vertreibungen aus gesellschaftlich üblichen bestehenden Wohnungen führen. Sie darf die Betroffenen nicht in benachteiligte Wohnquartiere oder bestimmte Marksegmenten mit schlechter
Wohnqualität abdrängen.
- Bei Wohnungsmängeln müssen deshalb Umzüge erleichtert werden. Die Stadt sollte gegenüber den Vermietern ihre Möglichkeiten nach dem Wohnungspflegegesetz (s.o.) konsequent nutzen.
- Damit die Mieterrechte der Erwerbslosen stärker beachtet werden, sollte sich die Job-Agentur / das Sozialamt außerdem an den Mitgliedsbeiträgen für eine Beratung durch Mietervereine beteiligen.
(7) NEBENKOSTEN-ANSTIEG BREMSEN – ÖFFENTLICHE VERSORGUNG ERHALTEN
In Witten fehlt immer noch eine kommunale Strategie zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Begrenzung der Energiekosten im Wohngebäudebereich.
Wir fordern:
- Die Stadt sollte in Kooperation mit Stadtwerken, Wohnungsmarktakteuren und Handwerk gezielte Bemühungen um ein koordiniertes Vorgehen zur Beförderung energetischer Kostentransparenz und kostengünstiger energetischer Verbesserungen im Bestand unternehmen. In einem "Forum Wohnen und Energie" sollten Akteure des Wohnungsmarktes, des Baugewerbes etc. in regelmäßigen Abständen über Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohngebäudebestand beraten. Denkbare Maßnahmen sind: Promotion von Energieausweisen, Bestandsaufnahmen zum energetischen Verbesserungspotential an typischen Wittener Wohngebäuden, Erarbeitung von Beispielen für typische Verbesserungsmaßnahmen am etc.
- Es müssen koordinierte Maßnahmen getroffen werden, um den weiteren Anstieg der Gebühren und Nebenkosten (Energie, Wasser, Entwässerung, Müll...) zu begrenzen. In Zusammenarbeit mit dem MieterInnenverein Witten und anderen Akteuren kann z.B. ein lokaler Betriebskostenspiegel erarbeitet werden, der den VerbraucherInnen in Witten Hinweise zu typischen Betriebskosten und zu Möglichkeiten der Betriebskostensenkung bietet.
- Die Kommunalen Stadtwerke müssen erhalten werden. Sie sollen sich vor allem durch eine hohe Kostentransparenz bei ihren Tarifen, eine soziale Geschäftspolitik und zusätzliche Dienstleistungen im Bereich der Energieeffizienz von den privaten Anbietern unterscheiden.
Redaktion, MieterInnenverein Witten
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