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pdf, 11.05.2010
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MieterInnenverein WIttenTabelle Richtwerte Kosten der Unterkunft in Witten - Abweichungen Jobagentur und MV WittenWitten, Deutschland 2010 Nach den seit dem 1.1.2010 maßgeblichen Wohnraumnutzungsbestimmungen WNB) des Landes NRW stehen zum Beispiel einem 1-Personenhaushalt 50 qm Wohnfläche zu. Diese Wohnfläche muss bei der Ermittlung der Richtwerte“der JobAgentur für die Obergrenzen der zu übernehmenden Wohn- und Heizkosten seit dem 1.1.2010 beachtet werden.
Stattdessen aber werden von der Job-Agentur EN seit dem 1. Juli nur 45 qm bewilligt. Das Landessozialministerium hält entgegen der Rechtlage seit Anfang des Jahres 47 qm für maßgeblich.
Nach Ansicht der MieterInnenvereins müssen sich die JobAgentur EN und die Stadt Witten unabhängig von den rechtlich nicht haltbaren Empfehlungen des Landesministeriums an die geltenden Wohnraumnutzungsbestimmungen halten. Und das bedeutet bei einem 1-Personenhaushalt: 50 qm. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 15 qm hinzu. Junge Ehepaare, Blinde, rollstuhlfahrende Schwerbehinderte, Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern ab vollendetem 6. Lebensjahr haben Anspruch auf weitere 15 qm.
Die sich auf dieser Grundlage ergebenden Werte für die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung in Witten, sowie die Abweichungen gegenüber der Praxis in Witten bzw. dem Empfehlungen des MAGS entnehmen Sie bitte dieser Tabelle (PDF). Angaben ohne Gewähr.
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Kommentar
Hartz IV: Widerspruch gegen zu geringe Kosten der Unterkunft einlegen
Der MieterInnenverein empfiehlt allen betroffen Mieter/innen, ihre Hartz IV- und Grundsicherungsbescheide zu prüfen. Wurden die Kosten der Unterkunft oder Heizung nach dem 1.1.2010 nicht in voller Höhe übernommen, sollten die Betroffenen umgehend Widerspruch einlegen und sich dabei auf die geltenden Wohnraumnutzungsbestimmungen berufen.
Nach den seit dem 1.1.2010 maßgeblichen Wohnraumnutzungsbestimmungen WNB) des Landes NRW stehen zum Beispiel einem 1-Personenhaushalt 50 qm Wohnfläche zu. Diese Wohnfläche muss bei der Ermittlung der Richtwerte der JobAgentur für die Obergrenzen der zu übernehmenden Wohn- und Heizkosten seit dem 1.1.2010 beachtet werden.
Stattdessen aber werden von der Job-Agentur EN seit dem 1. Juli nur 45 qm bewilligt. Das Landessozialministerium hält entgegen der Rechtlage seit Anfang des Jahres 47 qm für maßgeblich.
Nach Ansicht der MieterInnenvereins müssen sich die JobAgentur EN und die Stadt Witten unabhängig von den rechtlich nicht haltbaren Empfehlungen des Landesministeriums an die geltenden Wohnraumnutzungsbestimmungen halten. Und das bedeutet bei einem 1-Personenhaushalt: 50 qm. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 15 qm hinzu. Junge Ehepaare, Blinde, rollstuhlfahrende Schwerbehinderte, Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern ab vollendetem 6. Lebensjahr haben Anspruch auf weitere 15 qm.
Die sich auf dieser Grundlage ergebenden Werte für die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung in Witten, sowie die Abweichungen gegenüber der Praxis in Witten bzw. dem Empfehlungen des MAGS entnehmen Sie bitte dieser Tabelle (PDF). Angaben ohne Gewähr.
Der MieterInnenverein hilft seinen Mitgliedern auch in dieser Frage weiter und übernimmt die Widersprüche. Terminvereinbarung unter 51793. (Geschäftszeiten beachten)
Erwerbslose können sich auch kostenlos bei der HAZ Arbeitslosenberatung in Witten beraten lassen. Terminabsprachen unter 02324 591150 (Stephan Schulze-Bentrop)
Mitgeteilt von: Redaktion, MieterInnenverein Witten, 11.05.2010 | Links Miete und Hartz IV Rubriken Hartz Hartz |