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pdf, 10.04.2008MieterInnenverein WittenRatgeber Hartz IV AKTUELL: Heizkosten & WarmwasserWitten, Deutschland 2008 Nach einer Entscheidung des das Bundessozialgericht (BSG) (BSG v.27.02.2008 B 14/7b AS 64/06 R) ist eine Kürzung von Heizkosten um Warmwasseranteile zulässig, allerdings nur in der Höhe, in der solche Kosten bereits in die Regelleistung eingerechnet wurden. Das BSG ist der Auffassung dass die Regelleistung (im Jahr 2005) einen Kostenanteil von 6,22 € für Warmwasserzubereitung enthält.>> PDF DOWNLOAD
KommentarSGB II/XII: Warmwasserkosten stark gekürzt? Jetzt Widerspruch einlegen!Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind die Kosten Warmwassererwärmung nur mit 6,22 Euro Monat im Regelsatz enthalten. Wer mehr abgezogen wurde, sollte schleunigst Widerspruch einlegen und auch rückwirkend eine Korrektur verlangen. Dazu haben wir einen kleinen Ratgeber mit Musterwiderspruch. Mitgeteilt von: Redaktion, MieterInnenverein Witten, 10.04.2008 | Rubriken |
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