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pdf, 26.01.2009IGN NeumannSchreiben der IGN Neumann an die Mieter der verkauften THS-Häuser in WittenWitten, Deutschland 2009 Hier dokumentieren wir das Schreiben der IGN Neumann GmbH & Co. Grundbesitz KG vom 20.1.2009 an die THS-Mieter Hermannstr. 29-37 und Trantenrother Weg 1 im Original.>> PDF DOWNLOAD
KommentarDokumentation: Schreiben der IGN Neumann an die Mieter der verkauften THS-Häuser in WittenHier dokumentieren wir das Schreiben der IGN Neumann GmbH & Co. Grundbesitz KG vom 20.1.2009 an die THS-Mieter Hermannstr. 29-37 und Trantenrother Weg 1 im Original. In diesem Schreiben heißt es klipp und klar: "Da die Grundbesitzung zum kommenden Monatsanfang wirtschaftlich auf den neuen Eigentümer übergeht, bitten wir Sie, künftig Ihre Mietzahlungen auf die nachfolgend benannte Bankverbindung vorzunehmen:.." Dies muss natürlich als Aufforderung zur Zahlung der Miete zum nächsten Monatsbeginn an die IGN Neumann verstanden werden. Dabei hatte die IGN Neumann zum Zeitpunkt dieser Aufforderung noch nicht belegt, dass der Eigentumsübergang bereits erfolgt war. Die THS hatte in einem Schreiben an die Mieter im Januar angekündigt, dass eine Mitteilung des neuen Eigentümers voraussichtlich im Februar erfolgen werde. Sie hat dabei aber noch nicht den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bzw. der zu ändernde Zah-lungen mitgeteilt. Damit ist weiterhin die THS Vermieter der Wohnungen und der zukünftige Eigentümer kann noch keine Mietzahlung verlangen.
Hinzu kommt, dass die THS telefonisch und wohl auch gegenüber der WAZ/WR bestätigte, dass der Eigentumsübergang noch nicht abgeschlossen sei, dass das Schreiben mit der IGN Neumann nicht abgestimmt sei und dass die THS die Mietzahlungen für Februar auf das alte Konto erwarte. Da die Forderung der IGN Neumann zur Zahlung der Miete auf das neue Konto zum 1. Februar unberechtigt und nicht mit dem bestehenden Eigentümer abgestimmt ist, kann man sie als "willkürlich" bezeichnen.
Im Schreiben der IGN Neumann heißt es weiter: "In der Anlage überreichen wir Ihnen ein vorbereitetes Abtretungsformular für Arbeitsagentur für Arbeit sowie eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug, falls dies von Ihnen benötigt wird bzw. Sie einen Einzug Ih-rer Miete wünschen." Die Formulare waren beigefügt.
Damit werden die Mieter zwar nicht förmlich aufgefordert, diese Formulare zu unterzeichnen. Die Firma macht aber deutlich, dass sie Willens ist, derartige Vereinbarungen zu treffen, obwohl sie dies wegen des noch nicht abgeschlossenen und belegten Eigentumsübergang noch gar nicht verlangen dürfte. Durch Zusendung der vorgefertigten Formulare legt die Firma in der Tat den Mietern auch nahe, diese auszufüllen und zu unterschreiben. Dabei kommt es nicht allein auf die Formulierung im Anschreiben an. Denn schlecht informierte und verunsicherte Mieter können sehr leicht zu den Eindruck gewinnen, dass "ein vorbereitetes Abtretungsformular für Arbeitsagentur für Arbeit" etwas hochoffizielles ist, das wegzulegen nach aller Lebenserfahrung zu empfindlichen Nachteilen führen kann.
Die Mieter jedenfalls haben die Formulare nicht nur als "Nahelegung" , sondern zum Teil sogar als Verpflichtung verstanden. Mindestens eine Mieterin hat das Abtretungsformular umgehend an das Sozialamt weiter geschickt. Würde das Sozialamt nun die Miete an den neuen Vermieter zum 1. Februar überweisen, könnte es zu Problemen kommen, wenn die THS ebenfalls Miete verlangt oder der Verkauf aus irgeneinem Grunde doch noch platzen sollte.
Auch nach einem erfolgten und belegten Eigentumsübergang gäbe es für die Übersendung der Formulare durch IGN Neumann keinen triftigen Grund. Die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters gehen komplett auf den neue Vermieter über. Im Zuge des Eigentumsübergangs erhält der neue Vermieter selbstverständlich auch die Konteninformationen der Mieter, aber eben nicht vorher. Im Zuge des Übergangs muss zwischen Käufer und Verkäufer auch geklärt werden, dass Kosten der Unterkunft, falls sie vom Sozialamt oder der Job Agentur direkt an den Vermieter gezahlt werden, an den neuen Eigentümer fließen. Der Mieter muss dazu keine Erklärung abgeben. Vor allem sollte der Mieter seine Leistungen zum Lebensunterhalt natürlich auf keinen Fall an den Vermieter "unwiderruflich abtreten".(In dem Formular der IGN Neumann wird diese Abtretung nicht einmal auf die Kosten der Unterkunft begrenzt.) Grundsätzlich zahlen JobAgentur oder Sozialamt die Kosten der Unterkunft an den Mieter und dieser muss dann selbst die Miete bezahlen. Nur in Ausnahmefällen kann die Jobagentur entscheiden, dass die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird. Diese Entscheidung kann natürlich auch widerrufen werden.
Mitgeteilt von: Knut Unger, MieterInnenverein Witten, 26.01.2009 | Links Privatisierung von THS-Wohnungen in Witten Dokumentation: Schreiben der IGN Neumann an die Mieter Rubriken |
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