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Witten, Deutschland, 29.01.2004

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Saubere Dachrinnen

Die Reinigung von Dachrinnen gehört nach Ansicht der 9. Kammer des Landgerichts Bochum nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. (Urteil LG Bochum 9 S 278/02 v. 1.4.2003).

Die Kammer bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Bochum. Der Vermieter - die VBW - musste dem Mieter bereits einbehaltene 30 Euro zurückerstatten. Nicht alle Gerichte sind der gleichen Auffassung wie die 9. Bochumer LG-Kammer. Diese ist übrigens auch nicht für Berufungen aus Witten zuständig.

Redaktion, MieterInnenverein Witten

Bochum

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(c) Knut Unger 2004-06

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