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01.11.2000

 

Kündigungschutz in Gefahr 

Mietervereine im Ruhrgebiet gegen Kündigungserleichterungen in der Mietrechtsreform

Eine Verschärfung der Mieterverdrängung im Ruhrgebiet befürchtet die Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum-Dortmund-Witten-Essen, sollte die in der letzten Woche im Bundestag debattierte Mietrechtsänderung ohne deutliche Nachbesserungen verabschiedet werden. "Der Aufschrei der Vermieterverbände wegen angeblicher Investitionshemmnisse ist ein schlechter Witz", meint Knut Unger vom MieterInnenverein Witten, "in Wirklichkeit soll der Kündigungsschutz empfindlich aufgeweicht werden."

Drei Hauptkritikpunkte haben die Ruhr-Mieter an der seit Jahren diskutierten Reform: Erstens werden Zeitmietverträge erlaubt, mit denen schon eine beabsichtigte Wohnungsreparatur dazu herhalten kann, das Mietverhältnis zu beenden. Die Vereine befürchten, dass viele Vermieter in Zukunft derartige "Mietverträge auf Probe" abschließen werden, die den Mietern über die Laufzeit des Vertrages hinaus keinen Kündigungsschutz gewähren. Zweitens soll die "Störung des Hausfriedens" auch dann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn der Mieter keine Schuld trägt. Damit könnten grundsätzlich zum Beispiel laute Kinder zum fristlosen Rauswurf führen. Die Mieterorganisationen befürchten eine riesige "Mobbingwelle" unter Nachbarn, sollte der Paragraph so beibehalten werden. Drittens sollen Vermieter nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung schon nach drei Jahren wegen Eigenbedarf kündigen können, wenn sie dem Mieter eine "angemessene Ersatzwohnung" nachweisen. Zur Zeit gilt in NRW-Städten eine 10jährige Sonderschutzfrist gegen eine Eigenbedarf nach einer Umwandlung. "Das könnte eine Steilvorlage für die Privatisierer von Zechensiedlungen werden", befürchtet Unger. Denn Umwandler wie Viterra könnten bei Verkauf einer Wohnung gleich die Ersatzwohnung für den bisherigen Mieter bereitstellen, - genügend Leerstände gibt es ja.

Sollten die neuen Kündigungssparagraphen verabschiedet werden, erwarten die Mietervereine eine Prozesslawine. Um zu definieren, was genau ein zulässiger Auflösungsgrund im Zeitmietvertrag, was eine "Störung der Hausfriedens" und was eine "angemessene Ersatzwohnung" ist, werden die Gerichte jahrelang beschäftigt sein. "Mit der angeblich angestrebten Mietrechtsvereinfachung hat das wahrlich nichts zu tun", meint Unger

Die Mietervereine haben alle NRW-Bundestagsabgeordneten aufgefordert, die Kündigungserleichterungen aus dem Gesetz zu streichen. Denn: "Alle Verbesserungen im Miethöherecht sind wertlos, wenn die Basis des sozialen Mieterechtes, der Kündigungsschutz, ausgehöhlt wird."

 

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(c) MieterInnenverein Witten 12/2000.  Knut Unger